Hallo,
leider verstehe ich das Beamtendeutsch nicht. Vielleicht kann mir jemand von euch weiter helfen.
Ich habe eine Kündigung zum 31. März 2011 erhaten und bin seit 01.10.10 bis zum Ende freigestellt. Nun habe ich einen neuen Job ab dem 01.01.11. Wird nun mein dort verdientes Gehalt bei meinem jetzigen Arbeitgeber für die drei Monate angerechnet? Es wird nämlich auf den § 615 BGB hingewiesen. Aber ich würde ihn so interpretieren, daß das nur der Fall ist, wenn meinem Arbeitgeber Nachteile entstehen. Aber sie haben mich doch freigestellt. Meine Dienste hatte ich ja bis dahin angeboten.
Und wie sieht es mit der Abfindung aus. Wird diese auch angerechnet bzw. fällt sie dann ganz weg? 
Würde mich freuen wenn jemand das wüßte. Muß nämlich noch die Kündigung unterschreiben.
Liebe Grüße
knoedel77
Kennt jemanden §615 BGB? Verstehe ihn leider nicht
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Beitrag von knoedel77 - 09.11.10 - 18:02 Uhr
Beitrag von sonne_1975 - 09.11.10 - 18:14 Uhr
Das weiss ich leider nicht. Aber du wirst doch keine Lohnsteuerkarte abgeben können, bei beiden. Entweder bei einem oder bei anderem.
Habe jetzt den Paragraphen durchgelesen. Hm, für mich klingt es so, dass es angerechnet wird. Weil du deine Dienste anderweitig anbietest und dir somit kein Schaden entsteht.
Bin aber ein absoluter Laie.
Du hast ja bis zum 31.03. einen Vertrag und musst den erfüllen, ob du jetzt freigestellt bist oder nicht.
Ich würde am besten einen Aufhebungsvertrag machen, wenn es tatsächlich so stimmt.
LG Alla
