Unterstützung bei Auszug von den Eltern, schwanger u 23.HILFE

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Beitrag von funny1987 - 09.11.10 - 21:30 Uhr

Kennt sich jemand damit aus? ich bin 23 und bekomme im Dezember ein Baby. Es wird dann einfach zu eng im Haus meiner Eltern. Teile mir zunächst mit dem Baby ein Zimmer von ca.12qm. Ich würde gerne eine eigene Wohnung nehmen, da ich aber alleine bin, bräuchte ich finanzielle Unterstützung vom Amt. Hab ich ein Recht auf eine Wohnung?
Hoffe irgendjemand kennt sich aus
Liebe Grüße

Beitrag von windsbraut69 - 09.11.10 - 21:34 Uhr

Ja, mit Kind hast Du dann Anspruch auf eine ALGII-finanzierte Wohnung.
Du bekommst ja aber ab Beginn des Mutterschutz Unterhalt für Dich und später auch für das Kind - vielleicht kommst Du damit und mit dem Eltern-/Kindergeld schon aus.

Gruß,

W

Beitrag von mamavonyannick - 09.11.10 - 21:35 Uhr

Hallo,

also grundsätzlich braucht ein Baby zu Beginn noch nicht viel Platz.;-) Wenn aber das Zusammenleben mit deinen Eltern unmöglich ist, dann wende dich UMGEHEND (soviel Zeit ist ja nicht mehr) an die Caritas, die klären dich über deine Rechte auf, auch was den Unterhaltsanspruch gegenüber dem Vater angeht und wie du diese Rechte durchsetzen kannst.
Alles Gute für dich...

vg, m.

Beitrag von vwpassat - 10.11.10 - 08:22 Uhr

Zu allererst hast Du ein Recht auf Unterhalt vom Kindesvater.

Beitrag von sogehtdasnicht - 10.11.10 - 08:31 Uhr


Allerdings.
Mir scheint, der Unterhalt wird hier sehr gern unter´n Teppich gekehrt, einfach vergessen oder die Väter sind ebenfalls Mittellos!

Beitrag von manavgat - 10.11.10 - 09:13 Uhr

An Deiner Stelle würde ich lieber da wohnen bleiben. Schließlich hättest Du Unterstützung durch Deine Eltern, oder nicht?

Gruß

manavgat

Beitrag von nele27 - 10.11.10 - 12:30 Uhr

Hi,

ja, Dir steht eine eignene Wohnung zu.

Unterhalt für Dich und das Baby vom Vater des Kindes hat aber Vorrang! Erst wenn dieser nicht reicht, ist der Steuerzahler für Dich zuständig...
Die Reihenfolge solltest Du beim beantragen beachten :-)

Lass Dich doch mal bei der Diakonie beraten, da kannst Du auch Erstausstattung bekommen.

Hast Du vor dem Mutterschutz gearbeitet?

LG, Nele