Ich bin alleinerziehend mit einem Kind und halbtags berufstätig. Außer meinem Gehalt beziehe ich Kindergeld und den niedrigsten Unterhaltsatz. Steht mir eigentlich weiterhin eine staatliche Unterstützung bzw. Sozialleistung wie Mietzuschuß oder Ähnliches zu? Wenn ja, wie hoch ist dann die Einkommensgrenze?
Gruß, bino
Alleinerziehed+berufstätig: Mietzuschuß oder Kinderzuschlag?
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Beitrag von binobambam - 10.11.10 - 13:52 Uhr
Beitrag von manavgat - 10.11.10 - 14:35 Uhr
Es gibt keine starre Grenze.
Ich würde an Deiner Stelle meine Daten hier eingeben und mal kucken, was der Computer auspuckt.
http://www.n-heydorn.de/arbeitslosengeld.html
http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Wohngeldrechner.php
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit beim Jugendamt einen Antrag auf Übernahme der Kinderbetreuungskosten zu stellen.
gruß
Manavgat
Beitrag von binobambam - 10.11.10 - 14:42 Uhr
Ich danke Dir! Du hast mir schon vor einiger Zeit mal einen guten Tipp gegeben. Mit dem Rechner ist mir echt geholfen, nochmal lieben Dank!
Gruß,
bino
Beitrag von conny3006 - 10.11.10 - 15:13 Uhr
Hi,
ich hatte das auch mal.
Aber es hies, das ich zu viel Unterhalt vom Vater bekomme (auch niedrigste Stufe) und zu viel verdiene.
Daher bekam ich keinen Kinderzuschlag.
Probieren würde ich es an deiner Stelle auf jeden Fall...die wollen viele Unterlagen, aber was tut man nicht alles......
Es wird bis zu 140 Euro ausgezahlt, habe ich mal gelesen.
Alles Gute
