1.Arbeitsmonat nach TvöD - Chance auf Jahressonderzahlung?

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Beitrag von butterfly.123 - 10.11.10 - 16:25 Uhr

Ich hab am 1. Nov. eine Stelle als Erzieherin in Bayern angetreten. Wie schaut es nun mit dem Weihnachtsgeld aus? Hat dies auch jemand und bekam trotzdem Weihnachtsgeld?

Danke
butterfly.123

Beitrag von diba - 10.11.10 - 16:37 Uhr

hallo

ich glaube,das ist von firma zu firma verschieden. mein mann arbeitet seit märz in einer neuen firma. man saget ihm jetzt,er bekommt weihnachtsgeld aber nicht die volle höhe,wie wenn er seit genau 1 jahr dort arbeiten würde.


erkundige dich doch einfach mal beim chef/in.


liebe grüsse diana

Beitrag von oberhuhnprillan - 10.11.10 - 17:39 Uhr

Ich glaube eher nicht:

"Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20, Abs. 1 TVöD).
Als Bemessungsgrundlage wird jedoch das durchschnittliche monatliche Entgelt der Monate Juli, August und September herangezogen. Im Falle von fehlenden Beschäftigungszeiten während des laufenden Jahres (beispielsweise bei Neueinstellungen im Jahresverlauf) wird die Sonderzahlung um 1/12 für jeden Monat ohne Gehalt gekürzt."

http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka-ost/jahressonderzahlung.html

Und das hier hab ich noch gefunden:

"Haben Sie im Bemessungszeitraum nicht für alle Kalendertage Geld erhalten, werden die gezahlten Entgelte der 3 Monate addiert, durch die Zahl der Kalendertage mit Entgelt geteilt und sodann mit 30,67 multipliziert. "

http://www.versorgungskassen.de/pages/personalentgelte/jahressonderzahlung_tvoed_4.php

Wenn du in den Monaten Juli bis September nicht da gearbeitet hast, gibt es nix zum Addieren #gruebel

Beitrag von october - 10.11.10 - 17:44 Uhr

Hallo,

>>Wenn du in den Monaten Juli bis September nicht da gearbeitet hast, gibt es nix zum Addieren<<

Es wird in dem Fall der November genommen und sie hat Anspruch auf 1/6.

>>Haben Sie im Bemessungszeitraum nicht für alle Kalendertage Geld erhalten, werden die gezahlten Entgelte der 3 Monate addiert, durch die Zahl der Kalendertage mit Entgelt geteilt und sodann mit 30,67 multipliziert.<<

Das gilt zum Beispiel bei Kind-krank-Tagen oder anderen unbezahlten Freistellungen in den Berechnungsmonaten.

LG Annika

Beitrag von oberhuhnprillan - 10.11.10 - 18:21 Uhr

Ach so, ok. Würde ja sonst auch § 20, Abs. 1 TVöD widersprechen, wenn sie nichts bekäme ;-)

Beitrag von danaz - 10.11.10 - 17:42 Uhr

Hallo,

das habe ich zum TVöD gefunden (Kommunen):

Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20, Abs. 1 TVöD).
Als Bemessungsgrundlage wird jedoch das durchschnittliche monatliche Entgelt der Monate Juli, August und September herangezogen. Im Falle von fehlenden Beschäftigungszeiten während des laufenden Jahres (beispielsweise bei Neueinstellungen im Jahresverlauf) wird die Sonderzahlung um 1/12 für jeden Monat ohne Gehalt gekürzt.

Hört sich für mich so an, dass Du keine Zahlung erhältst, weil Du ja im Bemessungszeitraum kein Geld bekommen hast, oder?

danaz

Beitrag von october - 10.11.10 - 17:46 Uhr

Hallo,

doch sie bekommt ihren Teil. Berechnungsgrundlage ist in dem Fall November.

LG Annika

Beitrag von october - 10.11.10 - 17:46 Uhr

Hallo,

du erhältst ein 1/6 dessen, was du normalerweise bekommen würdest.

LG Annika

Beitrag von susannea - 10.11.10 - 23:07 Uhr

Ja, bekommst du!

Aber nur anteilig, also 1/6.