Ist diese Abrechnungsart zulässig?
Die Abrechnung erfolgt monatlich. Abrechnungen für...werden zum 15. für den übernächsten Monat erstellt. .... Überweisungen erfolgen am 20. für den jeweils übernächsten Monat
Zitiert aus einem Arbeitsvertrag eines bekannten Unternehmens.
Das heißt dann wohl. Das im November erarbeitete Gehalt bekommt man erst im Januar?
danke
Frage zur Lohnabrechnung
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Beitrag von phantasyy - 10.11.10 - 20:47 Uhr
Beitrag von sonne_1975 - 10.11.10 - 21:20 Uhr
Für mich klingt es, dass Gehalt für November im September kommt.
Ich meine, am 20. erfolgt die Überweisung für den übernächsten Monat. Also am 20.September für November.
Sonst wäre es doch "vorvorletzte" Monat.
