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Beitrag von cherry19.. - 11.11.10 - 13:10 Uhr

Die Grundsicherungsbehörden wurden zwischenzeitlich über einen Eintrag in ihrer "Wissensdatenbank" über das "gebotene Vorgehen" bei Widerruf der Verlängerungsoption informiert. Danach bleiben für jeden Lebensmonat, für den eine Nachzahlung erfolgt und die im Jahr 2011 ausgezahlt wird, jeweils 150 € aus der Nachzahlung als Einkommen nach dem SGB II anrechnungsfrei. Problem damit gelöst.
Für Elterngeld-zahlungen ab 2011 - auch Nachzahlungen nach Widerruf der Verlängerungsoption gilt die durch das Haushaltsbegleitgesetz 2011 geänderte Fassung des § 10 BEEG (eingeschränkte Anrechnungsfreiheit).


Danke für Erklärung!

Beitrag von cherry19.. - 11.11.10 - 13:18 Uhr

Ich schätz fast, dass im ersten Satz "2010" gemeint ist, oder?

Versteh ich das richtig, dass, wenn man die Laufzeit ändert und die Nachzahlung erhält, eben für alle Monate die 150 EUR stehen bleiben? Sofern es dieses Jahr ausgezahlt wird?