hallo
ich hab nicht soviel ahnung wie dasmit krankenkassen udn dem zeug läuft deshalb schildere ich hier den fall meiner freundin und hoffe ihr könnt helfen...
also nun gehts los meine freundin hat im august angefangen mit arbeiten wurde dann elider krank als sie nur eine woche dort war (lungenentzündung) darauf hin hat sie krankengeld erhalten da sie noch keine 4 wochen in der firma war allerdings auch nicht ab den ersten tag der krankschreibung sondern erst ab 6 tage später, nun erfolgte in der krankheit die kündigung und die krankenkasse hat ihr nun auch noch mitgeteilt telfonisch, das sie keinen anspruch hätte auf krankengeld da sie nicht lange genug angestellt war....
nun meine frage wo finde ich diese regelungen wielange man beschäftigt sein muss um anspruch auf krankengeld zu haben, ich selber habe das so noch nie erlebt habe mein krankengeld auch nach kündigung weiter erhaltenwar allerdings auch bei einer anderen gesetzlichen krankenkasse versichert.....
würde mich sehr über eure hilfe freuen gern auch via pn...
liebe grüße hase
kündigung und krank was nun(lang)
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Beitrag von hase1982 - 11.11.10 - 19:51 Uhr
Beitrag von goldtaube - 11.11.10 - 20:14 Uhr
Schau mal:
Zitat:
(2) Keinen Anspruch auf Krankengeld haben
...
3.
Versicherte nach § 5 Absatz 1 Nummer 1, die bei Arbeitsunfähigkeit nicht mindestens sechs Wochen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts auf Grund des Entgeltfortzahlungsgesetzes, eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder anderer vertraglicher Zusagen oder auf Zahlung einer die Versicherungspflicht begründenden Sozialleistung haben, es sei denn, das Mitglied gibt eine Wahlerklärung ab, dass die Mitgliedschaft den Anspruch auf Krankengeld umfassen soll. Dies gilt nicht für Versicherte, die nach § 10 des Entgeltfortzahlungsgesetzes Anspruch auf Zahlung eines Zuschlages zum Arbeitsentgelt haben,
...
Zitatende
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__44.html
Um Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu haben muss man mindestens 4 Wochen ununterbrochen in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Zitat:
(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Zitatende
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html
Du schreibst selber sie war noch keine 4 Wochen da als sie krank wurde. Ich würde sagen so erklärt es sich. Sie hat keinen Anspruch auf mindestens 6 Wochen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch ihren Arbeitgeber und somit nach SGB V auch keinen Anspruch auf Krankengeld.
Beitrag von hase1982 - 13.11.10 - 22:08 Uhr
ah ja ok ich danke dir werde das so mal weiter geben
