Guten Morgen ihr Lieben!
Ich lese eigentlich immer nur still mit, aber heute habe ich selbst mal eine Frage 
Es geht darum, das ich durch die Trennung von Freund, mit meinem Sohn (7) nun vorerst von Alg2 leben muss bzw erstmal eine Weile. Fange im Februar eine Maßnahme an - und hoffe das ich dadurch wieder ins Berufsleben komme
Wir ziehen nun in eine 72 qm Wohnung, erlaubt ist eigentlich nur 63 qm laut meinem Sachbearbeiter.
Er hat mir die Wohnung aber genehmigt. Nun stellt sich die Frage, ob es irgendwie im Nachhinein noch Probleme geben könnte. zB, das die Arge verlangt das ich mir irgendwann eine kleinere Wohnung suchen muss?
Ich weiss wohl, das mir die 9 qm mehr nicht bezahlt werden, wenn eine Nachzahlung kommt. Wie kann man das denn genau erechnen? Klar werde ich mir monatlich etwas Geld zur Seite legen - damit ich nicht am Ende auf einmal da stehe und nix auf Reserve habe, falls eine Nachzahlung kommen sollte
Aber ein bisschen Bange habe ich schon. Mein Sohn und ich leben sehr sparsam - duschen zwar jeden Tag (is mir sehr wichtig) aber ansonsten... zB jeden Abend habe ich kaum Licht an, meistens nur Teelichter und Tv. Vielleicht hat jemand noch Tips, wie ich an den Nebenkosten sparen kann.
Die Wohnung ist echt toll, und ich möchte nicht in einen Jahr wieder ausziehen müssen....
Freue mich auf eure Antworten 
Wohnung zu gross - gibt es irgendwann Probleme ?
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Beitrag von fruitgum27 - 14.11.10 - 12:08 Uhr
Beitrag von fruitgum27 - 14.11.10 - 12:10 Uhr
Achso - die jetzige Mieterin sagte mir, das die Wohnung sehr gut isoliert ist trotz Dachgeschoß Wohnung.
Beitrag von goldtaube - 14.11.10 - 13:21 Uhr
Ob eine Wohnung unangemessen ist, hängt nicht nur von der Größe ab, sondern auch von den Kosten.
Es gibt Städte wie z. B. Berlin wo es egal ist, wie groß eine Wohnung ist. Wichtig ist da nur, dass die Kosten der Unterkunft angemessen sind.
In anderen Städten wird verlangt, dass beides angemessen ist.
Sollte deine Wohnung zu groß und/oder zu teuer sein, wirst du irgendwann aufgefordert die Kosten der Unterkunft zu senken und ggf. dafür umzuziehen. Normalerweise wird 6 Monate lang die regulären Kosten der Unterkunft übernommen, danach nur noch die angemessenen KdU.
Wenn du nicht umziehen möchtest, musst du es nicht. Du bekommst aber nur noch die angemessenen KdU. Die Differenz musst du dann selber zahlen. Beachte auch, dass auch nur die angemessenen Nebenkosten und Heizkosten übernommen werden. Alles was drüber ist und auch die Nachzahlungen die drüber liegen musst du dann aus eigener Tasche zahlen.
Fraglich ist ob du das kannst.
Beitrag von sternschnuppe215 - 15.11.10 - 16:53 Uhr
wenn ein anderer Sachbearbeiter irgendwann mal eine andere Meinung hat, dann musst Du wohl damit klar kommen, gerade, weil es Vorschriften gibt.
Also Strom kostet nicht die Welt ... das teuerste sind heutzutage die Heizkosten... und Warmwasser/ Abwasser... und Deine Nebenkosten richten sich ja auch nach der Wohnungsgröße... so kann es durchaus sein, dass Du etwaige Kosten selbst beisteuern musst ... ist ja auch richtig, sich an die Festlegung zu halten...
Beitrag von manavgat - 15.11.10 - 18:29 Uhr
Wenn es Dir mit Kind ohne Partner jetzt genehmigt wurde, dann gilt das, solange Du da wohnen willst als genehmigt!
Gruß
Manavgat
