Hallo!
Ich bin seit September nach der Elternzeit wieder ins Berufsleben in meinen erlernten Beruf eingestiegen.
Dort gefällt es mir aus mehreren Gründen gar nicht, Besserung nicht in Sicht.
Jetzt habe ich mich anderweitig beworben und wieder eine Anstellung in meinem erlernten Beruf als Fachkraft (gibt es nicht sooft) bekommen mit besseren Konditionen (A.zeit, Bezahlung, Urlaub).
Dort darf ich ab 01.12. das Arbeiten beginnen.
Ich bin ja momentan bei meinem Chef noch in der Probezeit. IM Vertrag steht, dass ich eine Kündigungsfrist von 7 Tagen habe in der Probezeit.
Da ich meinen Chef nicht sooft sehe, dachte ich ich kündige, sobald ich ihn sehe. Das wäre am Mittwoch die kommende Woche der Fall.
Also am 17.11.. Wie ist das da ich ja nur 7 Tage Kü.frist habe wenn ich am Mi kündige ist dann das A.verhältnis zum 24.11. gekündigt?
Oder kann ich am Mittwoch trotzdem schon kündigen zum Ende des Monats.Soll ich erst am letzten Tag also am 23.11. kündigen? Weiß halt gar nicht, ob ich ihn dann sehe?
Dann ganz wichtige Frage: Bedarf meine schriftl. Kündigung der Unterschrift des Chefes? Meine Kollegin sagt ja, ich meine mal gehört zu haben, dass das eine einseitige Willenserklärung ist und er das nicht unterschreiben muß. Problem ist nämlcih, dass er zieml. cholerisch ist und ich mir gut vorstelle, dass er irgendwie spottet und mich einfach stehen läßt ohne eine Unterschrift
Ich muß doch keinen Grund angeben in der Kündigung oder? Wie schreib ich das?
Wenn er mich fragt, wieso weshalb warum sag ich dass ich ein lukrativeres Angebot bekommen hat. Muß ja nicht sagen, wo ich hingehe.
Ach und wegen Urlaub. Ich habe einen Jahresanspruch von 25 Tagen. Habe am 13.09. begonnen. Dann wären es nach meiner Rechnung bis Ende Nov 5 Tage Urlaub, oder?
Ich habe so eine Angst davor, echt. Bin aber irgendwie erleichtert, was neues zu haben um meine Kolleginnen tut es mir leid, die mag ich alle samt so gerne, die wissen noch nichts davon.
Danke für Antworten
Fragen zur Kündigung
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Beitrag von bienemajaundwilli - 14.11.10 - 20:11 Uhr
Beitrag von parzifal - 15.11.10 - 09:53 Uhr
Eine Kündigung bedarf keiner Unterschrift des AG.
Sie ist wie Du selbst erkennst eine einseitige Willenserklärung.
Du kannst selbstverständlich jetzt zu Ende des Monats kündigen. Es könnte dann aber passieren, dass Dein Chef dir jetzt mit Wochenfrist "zurückkündigt".
Du solltest daher m.E. die Kündigung erst 7 Tage vor Monatsende persönlich abgeben (unter Zeugen bzw. bestätigen lassen).
Die Kündigung muss Deinem AG zu normaler Geschäftszeit zugehen. Er muss diese aber nicht persönlich erhalten. Abgabe in der Poststelle z.B. reicht aus.
Du solltest den Zugang aber im Zweifel nachweisen können.
