Hallöchen...
Hab mal ne frage zwecks mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.
Ich habe nur nen ganz kleinen nebenjob,also ich verdiene sehr wenig dazu.Ansonsten habe ich nur das einkommen von meinem partner.Der verdient laut allen ämtern zu viel
Weiß ja nicht was die als viel ansehen
Nun wurde mir von meiner krankenkasse gesagt das ich von denen kein geld bekomme.Habe darauf hin beim Bundesversicherungsamt angefragt und die meinten von denen bekomme ich auch nix, da ich selbst versichert bin.Ich werde nur noch abgewiesen-weiß irgendwie nicht mehr weiter.
Hat da vielleicht jemand schon erfahrung gemacht und hat ein paar tip`s für mich?
Lg nicole+Bauchzwerg 32.ssw
Mutterschutz/bzw.geld
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Beitrag von nicolchen1 - 15.11.10 - 11:02 Uhr
Beitrag von anyca - 15.11.10 - 11:04 Uhr
Wenn Du kein Mutterschaftsgeld bekommst, bekommst Du dafür ab der Geburt Elterngeld. Ich hatte auch kein Mutterschaftsgeld.
Wenn Du ohnehin nur sehr wenig dazuverdienst, ist Dein Verdienstausfall ja auch nicht groß ...
Beitrag von susannea - 15.11.10 - 15:30 Uhr
Wie bist du denn selber versichert? Mit Anspruch auf Krankengeld? Dann bekommst du auch Mutterschaftsgeld von der KK.
Beitrag von nicolchen1 - 15.11.10 - 21:02 Uhr
Danke erstmal für eure antworten.
Ich mußte mich selbst versichern nur ohne anspruch auf krankengeld.
Habe halt kein beschäftigungsverhältnis mit versicherung und da wir nicht verheiratet sind geht auch familienversicherung nicht.
Bin auf grund des gehaltes meines partners beim arbeitslosengeld 2 raus gefallen.Seit dem muß ich mich freiwillig versichern.
Beitrag von susannea - 15.11.10 - 21:55 Uhr
DAmit hast du ganz klar Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der KK.
Siehe hier:
http://www.bundesversicherungsamt.de/cln_049/nn_1047218/DE/Krankenversicherung/Rundschreiben/Rundschreiben01,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Rundschreiben01.pdf
DAs kannst du der KK auch so vorlegen!
Beitrag von susannea - 15.11.10 - 21:56 Uhr
Hier gibts noch eine Ergänzung dazu:
http://www.bundesversicherungsamt.de/cln_049/nn_1047218/DE/Krankenversicherung/Rundschreiben/Rundschreiben17,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Rundschreiben17.pdf
Beitrag von nicolchen1 - 16.11.10 - 11:03 Uhr
Danke das ist ja interessant.da werde ich wohl nochmal bei meiner krankenkasse nachfragen.Sowas in der richtung hat mir die dame vom Bundesversicherungsamt auch gesagt.die meinte es ist egal wie geringfügig das einkommen war,die müßen zahlen.
Ich bin mal gespannt was sie dann sagen.
Vielen dank
