Hallo,
lange ist´s her, dass ich Zeit hatte hier zuschreiben, aber nun habe ich ein dringliches Problem und bräuchte mal Hilfe:
Also, mein Freund hat fristgerecht zum 15.1.11 gekündigt ( zweimonate Kündigungszeit) . Abgegeben hat er die Kündigung am 11.11.10.
Nun steht in seinem Vertrag ( Anfang 06.1.10) folgendes:
er bekommt zum Gehalt eine Sondervergütung.
Nun kommts orginal Wortlaut:
Sollte der Arbeitnehmer während der nächsten 12 Monate von sich aus den Arbeitsvertrag kündigen, ist er verpflichtet die Sondervergütung zurückzuzahlen.
Muß er nun zahlen oder nicht????
LG
EKDSAM
Bitte helft mir mal.
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Beitrag von ekdsam - 16.11.10 - 12:32 Uhr
Beitrag von sonne.hannover - 16.11.10 - 12:45 Uhr
ja, steht doch ganz klar drin.
Beitrag von nordlaender - 16.11.10 - 13:12 Uhr
ja, steht so im Vertreg und soweit ich weiß ist eine solche Klausel auch rechtens.
Beitrag von ekdsam - 16.11.10 - 13:21 Uhr
Huhu,
dann haben wir wohl denn Denkfehler gemacht
.
Wir haben gedacht: er kündigt ja ZUM 15.1-also NACH dem Eintrittsdatum und so auch nach dem 12 Monaten.
Oje, nun müssen wir sehen wie das gehen soll!
MFG
EKDSAM
Beitrag von bluna123 - 16.11.10 - 13:27 Uhr
hallo,
war er den nach dem 15.1 2011 ,12 monate in der firma?
bzw so wie ich gelesen habe 6.1.2010 ist der vertrag angefangen oder wie?
dann war er doch 12 monate da....
dan würde ich davon ausgehen das er das nicht zurück zahlen muss....
bin aber nicht sicher!!!
Beitrag von ekdsam - 16.11.10 - 13:29 Uhr
Hallo,
ja dann war er 12 Monate in der Firma gewesen.
LG
EKDSAM
Beitrag von kerstini - 16.11.10 - 14:55 Uhr
Aber er hat die Kündigung während der 12 Monate nach Arbeitsbeginn eingereicht. Daher die Rückzahlung!
Kerstin mit
Madita &
Leo *08.09.09+ und
12.SSW u Ida 31.SSW
Beitrag von windsbraut69 - 16.11.10 - 16:00 Uhr
Er hat aber vor Ablauf der 12 Monate gekündigt!
Beitrag von vwpassat - 16.11.10 - 13:28 Uhr
Warum fragt man da nicht vorher?
Immer muss das Kind erst in den Brunnen fallen.
Beitrag von ekdsam - 16.11.10 - 13:33 Uhr
Warum nicht-ganz einfach, weil:
1. wir uns sicher waren, da er ja dann 1 Jahr in der Firma war, er nicht zahlen muß.
2. es mit dem neuen Job alles sehr schnell ging
3. er so gemobbt wird, dass ein normales Arbeiten nicht möglich ist
4. Fragen daher in der Arbeitsstätte nicht möglich war.
Entschuldigung, wenn ich Dich mit meiner Frage aufgeregt habe-wollte nur wissen, ob wir so falsch gedacht haben.
Sorry
LG
EKDSAM
Beitrag von manavgat - 16.11.10 - 13:31 Uhr
ja sicher.
Gruß
Manavgat
