Hallo,
bin seit dem 22.9.2010 aus der Elternzeit zurück. Vorher habe ich 24 Stunden gearbeitet. Zur zeit habe ich meinen Resturlaub. Fange am 28.11. wieder an und arbeite dann nur noch 20 Std. die Woche.
Jetzt wollen die mir einen Neuvertrag geben!
Kann ich mich darauf einlassen oder sind da meine ganzen Jahre weg. Arbeite nämlich seit der Ausbildung dort, also 15 Jahre.
Wäre ja blöd, denn dann wäre ich ja als erstes kündbar und würde mir im Falle ja auch ne Abfindung fehlen, wenn es dann so wäre, was ich natürlich nicht hoffe.
Kann mir da jemand weiter helfen?
Oder soll ich mir mal rechtlichen Rat vom Anwalt holen?
lg
Dringende Frage!
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Beitrag von daniela.rose - 16.11.10 - 17:12 Uhr
Beitrag von kruemlschen - 16.11.10 - 17:32 Uhr
Hallo,
ich denke Du wirst einen ÄNDERUNGSVertrag bekommen, damit bleibt Dir die Zugehörigkeit erhalten, das ist schon in Ordnung so.
Gruß K
Beitrag von hannah1010 - 16.11.10 - 18:09 Uhr
Hallo!
Ich hab nach 6 Jahren Elternzeit auch wieder an meiner alten Arbeitsstelle angefangen und hab auch einen Änderungsvertrag bekommen, da steht dann aber nach wie vor drin, dass ich seit dem 01.10.1998 dort angestellt bin.
lg tina
Beitrag von daniela.rose - 16.11.10 - 19:45 Uhr
Bin etwas verunsichert, weil die von einem Neuvertrag gesprochen haben, da sich meine Tätigkeit ändert.
Bin Zahnarzthelferin und habe als letztes in der Anmeldung gearbeitet, soll jetzt aber wieder in der Behandlung als Assistentin arbeiten.
