Hallo und Guten Abend,
wir haben die letzten Jahre teils ALG2 bezogen und so auch die letzten Monate. Nun habe ich seit gestern Arbeit
und verdiene so viel das wir aus dem ALG2 fallen.
Jetzt habe ich ausgerechnet (da wir jetzt dann *schlechter* da stehen würden das uns minimal Wohngeld und Kinderzuschlag zustehen...
Jetzt meine Frage:
Ab nächsten Monat steht es uns nach Antragsstellung zu aber wie ist es mit diesem Monat?
Da ich ja nur einen halben Monat arbeite, mein Mann aber Weihnachtsgeld bekommt, bekommen wir so viel wie die Monate wo ich komplett arbeiten werde - haben diesen Monat aber ja schon ALG 2 erhalten. Wenn ich da jetzt am Donnerstag ins Amt stiefel und mich persönlich *arbeiten* melde- wie läuft es dann ab?
Ziehen sie gleich das Geld für den Monat ein, oder rechnen die mein halbes Monatsgehalt einfach mit rein und ziehen Freibeträge ab - das dann überzahlte ALG2 zahle ich dann zurück.
Kleine Info zum Geld damit es verständlicher ist: haben den Monat 440€ ALG2 bekommen, ich bekomme nun Ende des Monats 440€ Gehalt... Ziehe ich Freibeträge ab würde ich anstatt 440€ ans Amt nur knapp 330€ zurückzahlen müsse !?!
Wie ist es aber wenn ich die nächsten tag in diesem Monat den Antrag noch auf Kinderzuschlag und Wohngeld abgebe? Sind diese Gelder dann nicht vorrangig dem ALG2?
Aber werden die Anträge auch rückwirkend zum 1.11. angenommen?
Fragen über Fragen und tausend und doch keine (sinnvollen) Antworten 
Vielen dank schon mal an die die mir in der Sache weiter helfen können :)
Liebe Grüße
skihase17
Frage zu ALG2 - Wohngeld und Kinderzuschlag
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Beitrag von skihase17 - 16.11.10 - 18:25 Uhr
Beitrag von schwarzesetwas - 16.11.10 - 19:19 Uhr
Eine Frage kann ich Dir beantworten:
Anträge auf Kinderzuschlag oder auch Wohngeld werden erst ab Antragsstellung gegeben. Rückwirkend ist da gar nichts.
Stelle also in beiden Fällen schnell die entsprechenden Anträge.
Falls Anlagen noch nicht vorliegen, egal. Hauptsache erstmal abgeben.
Ich denke, die Arge wird die Zahlungen komplett einstellen, das, was Du schon erhalten hast, wirst Du zurückzahlen müssen.
Fertig.
Wie die Freibeträge in so einem Fall berechnet werden: Keine Ahnung!
Lg,
SE
Beitrag von sonnenscheinnov - 16.11.10 - 19:45 Uhr
Hallo,
Wohngeld und auch Kinderzuschlag werden für den kompletten Monat gezahlt, in dem beantragt wird, bei uns auf jeden Fall.
Ich will deine Euphorie auch gar nicht bremsen, aber Kinderzuschlag wird bewilligt und erst so ein halbes Jahr später geprüft, ob er wirklich zusteht, meine Freundin war total überrascht über diese Praxis, vorallem, weil die Einkommensgrenzen da wohl recht eng gespickt sind.
Aber trotzdem alles Gute im neuem Job 
Liebe Grüße Samira
Beitrag von skihase17 - 17.11.10 - 06:39 Uhr
Guten morgen,
naja wenn ich meine Beträge aber in den Rechner eintippe dann spuckt er mir einen Teil Kinderzuschlag aus - und ich habe schon anteilig Weihnachts - und Urlaubsgeld eingerechnet...
Mein AG füllt die Bescheinigung sowieso so aus das er die *nächsten* 6 Monate Gehalt reinschreibt - die letzen 6 gingen ja nicht also haben sie da ja einen festen Anhaltspunkt...
D.h. bei Wohngeld und Kinderzuschlag - es wird doch nicht der Tag der Antragstellung genommen, sondern der Monat der Antragstellung?
MfG Skihase17
