Hallo an alle,
wer muss auch soviel Geld ans Finanzamt zurückzahlen?
Wir sind verheiratet, haben Steuerklassen 4 und 4 und haben 2 Kinder.Die Steuer hat mein Mann gemacht, kein Steuerberater. Wäre das besser gewesen?
Woher sollen wir soviel Geld nehmen und ach ja, das Finanzamt will jeden Monat 75 Euro Vorauszahlung...
Wie kann das sein, wir sind beide Angestellte im Pflegeberuf, ich war 1 Jahr in Elternzeit und bekam monatlich 850 Euro.
Wie macht ihr das, das ihr wenig/nichts nachzahlen müsst?
Würde mich über jede Antwort sehr freuen...
Ich weiß nicht, wie wir mal eben 1500 Euro zahlen können. Bin total verzweifelt. Hilfe, hilfe...
Danke an euch,
Grüße Pia
1500 Euro Steuernachzahlung wer noch?
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Beitrag von piechen - 16.11.10 - 19:52 Uhr
Beitrag von mamavonyannick - 16.11.10 - 20:03 Uhr
Hallo,
wußtest du nicht, dass das Elterngeld dem Progessionsvorbehalt unterliegt? D.h., dass du es zwar nicht versteuern musst, es aber in der Summe mit dem Gehalt deines Mannes euer Einkommen erhöht und ihr von dieser Summe somit mehr Steuern im Jahr zahlen müsst, als es dein Mann von seinem Gehalt getan hat. http://de.wikipedia.org/wiki/Progressionsvorbehalt
Wie hat er denn die Steuererklärung gemacht? Mit einem Programm oder ganz allein. Ich bevorzuge da ein Steuerprogramm. Steuerberater kostet nur unnötig Geld. Habt ihr alles angesetzt, was ihr ansetzen konntet?
Ansonsten müsst ihr euch mit dem fA in Verbindung setzen und eine Ratenzahlung vereinbaren.
vg, m.
Beitrag von piechen - 16.11.10 - 20:11 Uhr
Danke für deine schnelle Antwort.
Mein Mann macht die Steuer mit TAX MAN.
Er hat alles versucht, also alles angesetzt.
Bist du vom Finanzamt?Was kann ich beim nächsten Kind anders machen? Meinen Mann in eine schlechtere Steuerklasse setzen?
DANKE und Grüße
pia
Beitrag von night_wish - 16.11.10 - 20:04 Uhr
Kann es sein, dass es am Elterngeld liegt, weil es unter dem Progressionsvorbehalt fällt?
LG
Beitrag von piechen - 16.11.10 - 20:13 Uhr
DANKE für deine Antwort...
Musstest du auch soviel nachzahlen?
Ja, ich denke, es liegt am Elterngeld. Wir wollen doch noch ein drittes Kind, wie kann ich beim dritten Kind so eine Nachzahlung verhindern?
LG
pia
Beitrag von vwpassat - 16.11.10 - 20:15 Uhr
Indem Du nicht das gesamte steuerfreie Einkommen auf den Kopf haust, sondern 15-20% davon zurückhälst.
Beitrag von piechen - 16.11.10 - 20:19 Uhr
Wie meinst du das?
Geld fürs Finanzamt zurücklegen, also "vorsparen"?
Hast du das auch so gemacht?
Mir kommt es vor, als ob niemand soviel Geld nachzahlen muss, hab noch nie von jemanden gehört, das er soviel zurückzahlen muss...
DANKE
Beitrag von litalia - 16.11.10 - 20:55 Uhr
genau, eben nicht die 850 euro aufm kopp hauen sondern einen kleinen teil zurück legen für die nachzahlung beim finanzamt
Beitrag von vwpassat - 16.11.10 - 20:08 Uhr
10 K zusätzliches Einkommen und 1500 € Nachzahlung......
Das kann eigentlich nur am Elterngeld liegen bei Klasse 4/4. Dort zahlt man doch sonst nix nach.
Borgt Euch das Geld, zahlt und legt Widerspruch gegen die Vorrauszahlung ein, da das Elterngeld eine einmalige Sache war.
Beitrag von piechen - 16.11.10 - 20:16 Uhr
DANKE für deine schnelle Antwort...
Was meinst du mit 10 K ?
Was kann ich beim nächsten Kind anders/besser machen?
Elterngeld auf 2 Jahre nehmen? Steuerklasse wechseln?
Musstest du auch soviel nachzahlen?
LG
pia
Beitrag von zwiebelchen1977 - 16.11.10 - 20:28 Uhr
Hallo
Irgendwie finde ich das Komisch. Wir hatten 3/5 und mussten nichts nachzahlen. Und mein Eg war höher als deins.
Bianca
Beitrag von vwpassat - 16.11.10 - 20:31 Uhr
Du weißt aber schon, wen Du was fragst?
10K = 10.000 € = Dein Elterngeld in 1 Jahr bei 850 € pro Monat!
Rest siehe meine andere Antwort.
Beitrag von sonne_1975 - 16.11.10 - 21:14 Uhr
Irgendwas ist da nicht in Ordnung. Du warst 1 Jahr zu Hause und dein Mann hatte trotzdem LSK 4? Keine 3? Dann dürfte eigentlich gar keine Nachzahlung kommen, eher umgekehrt.
Und seit wann müssen Angestellte eine Vorauszahlung leisten? Das gibt es doch nur bei Selbständigen, oder?
Hast du wirklich alles erzählt?
LG Alla
Beitrag von rosaundblau - 16.11.10 - 21:17 Uhr
Auch Angestellte müssen ggf. Vorauszahlungen leisten!
Beitrag von sonne_1975 - 16.11.10 - 21:20 Uhr
Wann? Sie leisten es doch schon bei der Lohnabrechnung, da wird die Steuer erhoben.
Ich habe davon wirklich noch nie gehört, dachte eigentlich, ich würde mich auskennen. Habe jetzt bei Wiki auch nicht wirklich was gefunden.
Kannst du mir bitte ein paar Beispiele machen?
Beitrag von rosaundblau - 16.11.10 - 21:34 Uhr
Unser Fall:
verheiratet, Steuerklasse 3/5, Er 3 (brutto 65% vom Gesamteinkommen) Sie 5 (brutto 35% vom Gesamteinkommen) bis einschließlich 2006 hatten wir immer viel abzusetzen (Wegegeld, Arbeitszimmer, Weiterbildung) und entsprechend hohe Rückzahlungen erhalten. 2007 hat sich diese Situation geändert und wir mussten eine Stange Geld nachzahlen und seit dem 1/4-jährlich eine Einkommenssteuervorauszahlung leisten.
Beitrag von sonne_1975 - 16.11.10 - 22:10 Uhr
Danke schön.
Wieder was gelernt. Ich muss sagen, wir haben bisher immer was zurückbekommen.
Nächstes Jahr kann es sich ändern, ich war in Elternzeit (Elterngeld das ganze Jahr) und mein Mann hatte das ganze Jahr Kurzarbeit.
Wird einfach die Höhe der Nachzahlung durch 12 geteilt und es ist dann die Vorauszahlung? Wie bei den Nebenkosten?
Muss dann fragen, falls wir eine Nachzahlung bekommen, ob sie es dann als Einzelfall sehen, schliesslich bekomme ich kein Elterngeld mehr (und Kurzarbeit ist leider auch zu Ende).
Beitrag von rosaundblau - 16.11.10 - 22:16 Uhr
Nein, die Vorauszahlung (Gesamt 2008) entsprach etwas mehr als 1/3 der Nachzahlung von 2007.
Beitrag von sonne_1975 - 16.11.10 - 22:28 Uhr
Das geht ja dann noch, danke.
Beitrag von wemauchimmer - 17.11.10 - 08:39 Uhr
Hallo Pia,
also wir haben mal ca. 1630€ nachzahlen müssen. Allerdings hatten wir da noch keine Kinder und hatten Steuerklassen 3/5. Mithin also erwartbar.
Da wollten sie dann auch regelmäßige Vorauszahlungen. Einmal zum Hörer gegriffen, der zuständigen Finanzbeamtin was vorgejammert (erwarten ein Kind... ändert sich dieses Jahr sowieso alles...) und schon war die Vorauszahlung aus der Welt.
Bei Eurer Konstellation 4/4 kanns ja fast nur am Elterngeld liegen.
Also wenn Ihr 1500€ nicht mal eben aus dem Ärmel schütteln könnt, dann solltet Ihr mit dem Finanzamt versuchen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren, und solltet in Zukunft etwas besser aufpassen, was die zu erwartenden Steuernachzahlungen angeht.
Daß Dein Mann die Steuererklärung gemacht hat, ist in Ordnung! Man braucht für solche furznormalen Konstellationen keinen Steuerberater. Irgendwelche Pausch- und Freibeträge, die man vielleicht nicht kennt, werden vom Finanzamt automatisch eingesetzt.
Raten würde ich ihm, es mindestens mit dem Elster-Programm zu machen. Das prüft zum einen die Plausibilität und zum anderen errechnet es auch schon die zu erwartende Nachzahlung, so daß man ggfs eine Vorwarnzeit hat. Du kannst natürlich auch zu kostenpflichtigen Steuerprogrammen greifen, hab ich einmal gemacht, die Steuerersparnis gegenüber Elster war dann in etwa der Kaufpreis der Software, da hab ich es dann sein lassen.
LG
Beitrag von piechen - 18.11.10 - 11:02 Uhr
Danke, für deine ausführliche Antwort.
sehe ich das richtig, das bei 4/4 das meiste Geld bei jedem netto rauskommt, aber auch die meiste Nachzahlung bedeutet für jeden ehepartner?
wann ist es sinnvoll, die steuerklasse zu wechseln, wenn man schwanger ist und ein 1 jahr elternzeit machen will?
DANKE und LG
pia
Beitrag von wemauchimmer - 18.11.10 - 12:15 Uhr
nee, nich ganz.
Ich sag mal so: Bei 3 bekommt man besonders viel raus, bei 5 besonders wenig, bei 4 vielleicht so wie bei Steuerklasse 1. 3/5 "lohnt" sich dann, wenn einer deutlich mehr als der andere verdient. Der mit dem hohen Verdienst nimmt die 3 und bekommt wenig abgezogen, der mit dem kleinen Verdienst die 5 und bekommt recht viel abgezogen, im Summe kommt aber mehr raus.
Allerdings, es geht hier nur um Abschlagszahlungen! Bei der Steuererklärung gleicht sich es aus, daher bekommt man bei 3/5 vielleicht eher eine Nachzahlung oder kleinere Rückerstattung und bei 4/4 eher eine (größere) Rückerstattung, am Ende hat man dieselben Steuern bezahlt.
Das Elterngeld berechnet sich aber nach dem Nettoverdienst. Das heißt, derjenige, der die meisten Monate in Anspruch nehmen will, also meistens die Frau, sollte schauen, daß sie moglichst schon vor der Schwangerschaft, 14 Monate vor Geburt, die Steuerklasse 4 oder sogar 3 nimmt, damit soviel Netto wie möglich rauskommt, das dann fürs Elterngeld zählt. Der Partner bekommt entsprechend weniger Netto raus, was sich ja aber dann bei der Steuererklärung wieder ausgleichen wird.
LG
Beitrag von piechen - 18.11.10 - 14:40 Uhr
vielen lieben dank, das war mal ne echt verständliche und aussagekräftige antwort, ich danke dir. das hilft mir auf jeden fall weiter.
Danke,danke, danke.
LG
Pia
Beitrag von nakiki - 17.11.10 - 09:27 Uhr
Hallo!
Während du in Elternzeit warst, hatte dein Mann auch die Steuerklasse IV oder hatte er die III?
Wenn er die III hatte, kann ich die Nachzahlung verstehen. Wenn er jedoch in der IV war, ist sehr hoch, eigentlich auch zu hoch.
Hattet ihr sonst noch Lohnersatzleistungen (ALGI, Kurzarbeitergeld) in dem Jahr bezogen? Die würden die Nachzahlung zusätzlich erhöhen.
Wenn sich die Situation jetzt wieder geändert hat, also du nicht mehr in Elternzeit, ihr beide in Steuerklasse IV, kannst du beim FA anrufen und die jetzige Vorauszahlung aussetzen lassen.
Gruß nakiki
Beitrag von piechen - 18.11.10 - 10:57 Uhr
Hallo Nakiki,
DAnke für deine Antwort.
Also mein mann war auch zu der Zeit in der 4er Steuerklasse.
Nein, wir hatten keine Lohnersatzleistungen in diesem Jahr.
Kennst du dich mit den Lohnsteuer klassen aus?
wir wollen nächstes jahr noch ein kind haben und ich will danach wieder 1 jahr elternzeit machen.
WAnn und ist es sinnvoll, die steuerklasse zu wechseln, damit viel geld bei raus kommt und ich möglichst wenig nachzahlen muss?
DAnke, LG
pia
