Wann verjährt Urlaubsanspruch?

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Beitrag von tequisun - 16.11.10 - 21:13 Uhr

Hallo!

Hier handelt es sich m.E. nicht um den üblichen Urlaubsanspruch, sondern darum, dass Urlaub für 2008 (es fand ein Wechsel von Vollzeit während der Elternzeit auf Teilzeit statt) falsch berechnet wurde. Vor einigen Wochen kam ein Hinweis von der Dame, die für die Urlaubsanträge zuständig ist, dass mir für die Jahre 2008 und 2009 jeweils 6 Tage zu wenig berechnet wurden. Es ist also nicht so, dass der Urlaub nicht genommen wurde, weil es "verbummelt" wurde, sondern weil schlicht von weniger Urlaubstagen ausgegangen wurde...

Vielen Dank schonmal und viele Grüße
Sun



Beitrag von sonne_1975 - 16.11.10 - 21:21 Uhr

Ich verstehe die Frage nicht. Was willst du denn wissen? Hat die Dame gesagt, er würde verfallen, oder wie?

Wie kommst du drauf, dass dieser Urlaub verfällt?

LG Alla

Beitrag von kati543 - 16.11.10 - 23:05 Uhr

Generell verfällt Urlaub am Ende des Jahres - allerdings kann man ihn auch noch die ersten Monate des Folgejahres nehmen.
Eine Ausnahme davon gibt es: Wenn der Urlaub betriebsbedingt nicht genommen werden konnte, dann gilt der weiter. Urlaub während der Elternzeit verfällt auch nicht.
Nimm einfach deinen Urlaub. Wenn die Dame angerufen hat, dann bestimmt nicht, weil sie aus lauter Langeweile deine alten Akten hervorgekramt hat, sondern eher, weil es eine Betriebsprüfung gab und das gefunden wurde.