Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen....
Im Juli wurde unser 2. Kind geboren (während der Elternzeit vom 1. Kind). Habe fürs 2. Kind 2 Jahre Elternzeit beantragt. Jedoch werde ich nach Ablauf des Elterngelds (Sockelbetrag plus Geschwisterbonus) wieder arbeiten gehen MÜSSEN, weil wir von 1. Gehalt nicht leben können.
Eigentlich wollt ich erst wieder arbeiten gehen wenn beide Kinder im Kindergarten sind also der Kleine 2 Jahre (hatten ein finanzielles Depot was aber wegen Autoreparaturen und Umzug jetzt nicht mehr vorhanden ist).
Weder für den 2-Jährigen noch fürs Baby das mit 1. Jahr dann in die Kita muss haben wir einen Platz.. Familienmitglieder die die KInder betreuen könnten gibts auch nicht...
Kann man irgendwie finanz. Hilfen beantragen für die Zeit nach Ablauf des Elterngelds???
LG
'Elternzeit verkürzen???
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Beitrag von sternchen.83 - 17.11.10 - 10:33 Uhr
Beitrag von sternchen.83 - 17.11.10 - 10:34 Uhr
Zur eigentlichen Frage zurück....
Muss der AG einer Verkürzung zustimmen oder kann er sie ablehnen???
Beitrag von susannea - 17.11.10 - 10:53 Uhr
Er kann sie natürlich ablehnen!
Was er nicht einfach ablehnen kann, ist, wenn du Teilzeit in Elternzeit (bis 30h) arbeiten gehst z.B. auch bei ihm!
Aber die Fragen, warum man doppelt Elternzeit beantragt und dann noch länger als man sich das leisten kann usw. spare ich mir wohl besser!
Beitrag von zwiebelchen1977 - 17.11.10 - 11:16 Uhr
Hallo
Wenn euer Gesamteinkommen unter eurem Bedarf liegt, könnt ihr ALG II oder Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen.
Zu dem anderen sag ich auch lieber nichts.
Bianca
Beitrag von hedda.gabler - 17.11.10 - 11:47 Uhr
Hey,
was ist denn mit dir los ... Du bist heute so zurückhaltend
Gruß von der Hedda.
Beitrag von snailshell - 17.11.10 - 11:55 Uhr
Wenn Ihr von einem Gehalt nicht leben könnt, musst du wohl wieder arbeiten.
Den Luxus, Kinder bis zum Kindergartenalter selbst zu betreuen, muss man sich eben leisten können.
Ansonsten bleibt wohl nur eine KiTa/Tagesmutter...
Tipp: Erkundige dich JETZT, wann die Anmeldezeiten der KiTas in deiner Umgebung sind. Je früher du dich anmeldest, desto größer sind die Chancen, dass du nächstes Jahr einen Platz bekommst.
VG
Beitrag von mabo02 - 17.11.10 - 13:04 Uhr
Es gibt auch noch Tagsemütter. Hast du dich mal nach denen erkundigt?
Hast du auch beim JA mal nachgefragt?
Beitrag von drachenengel - 17.11.10 - 13:15 Uhr
Hallo,
- der AG muss einer Verkürzung der EZ NICHT zustimmen.
- Wegen Kinderbetreuung: beim Jugendamt, beim SKF etc wegen einer Tagesmutter nachfragen, ebenso Tagesmutterbörsen (Zeitung, Internet oder ggf eine eigene Suchanzeige starten)
- notfalls entgegen der Arbeitszeiten Deines Partners jobben, abends, am WE etc... hart aber geht zur Not auch.
Wohngeld, Kinderzuschlag oder gar erg. ALG2 je nachdem, wo Ihr wohnt, welche Mietgrenzen es da gibt, welches FAMILIENEINKOMMEN vorhanden ist (inkl EG. Kindergeld)
Sorry für die Bemerkung, aber warum muss ich dann umziehen, wenn das Geld für die Kinderbetreuungszeit gedacht war (3. Elternjahr)? Nicht falsch verstehen, doch kann ich DAS nicht verstehen..
LG
