Hallo,
wer Elterngeld auf zwei Jahre gezahlt bekommen hat, soll schnell handeln und - sofern das erste Jahr schon rum ist und man im Bezug von ALGII steckt - einen Antrag sellen auf Widerruf der Laufzeitänderung. Der Restbetrag wird dann auf einmal ausgezahlt und die Sockelbeträge pro Monat aus der Nachzahlung bleiben anrechnungsfrei, sofern die Nachzahlung noch in diesem Jahr erfolgt.
Hierüber gibt es einen Eintrag auf der WDB - aufgesetzt von der BA:
http://www.google.de/url?sa=t&source=web&cd=1&ved=0CBcQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.elo-forum.org%2Fbedarfs-haushaltsgem-familie%2F64358-wichtig-elterngeld-nachzahlung-widerruf-verlaengerungsoption.html&rct=j&q=wichtig%20elterngeld&ei=aabjTNzVDMGEhQeurqzODA&usg=AFQjCNEdkBJE1K4GBp4yRqMzLmjoEbgjYA&cad=rja
Des Weiteren wird hier oft gesagt, dass das Landeserziehungsgeld, wie das Elterngeld auch, bei Sozialleistungen verrechnet werden würde ab 01.01.2011.
Ich habe soeben bei der zuständigen Behörde für Bayern erfahren, dass dies nicht der Fall ist. Landeserziehungsgeld bleibt hier anrechnungsfrei, auch wenn manche ARGEN das anders auslegen.
Neuigkeit zu Elternged bei Nachzahlung sowie Landeserziehungsgeld
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