kübndigung oder nicht

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Beitrag von yvi2111 - 17.11.10 - 12:31 Uhr

hallo , bin schwanger und voll Arbeitstätig , nun hab ich das problem wenn ich nach dem erziehungsjahr nicht voll arbeiten geh kann ich mir mein auto nicht mehr leisten , voll arbeiten gahen funktioniert aber auch nicht da ich schichtarbeit habe und die zeiten nicht vereinbar wären mit kita und so .
wenn ich danach kündigen würde bekäme ich fast genauso viel wie ich jetzt verdiene , was soll ich machen ?

Beitrag von fraukef - 17.11.10 - 12:48 Uhr

"wenn ich danach kündigen würde bekäme ich fast genauso viel wie ich jetzt verdiene , was soll ich machen ? "

den satz versteh ich nicht - warum würdest du wenn du aufhörst zu arbeiten genauso viel Geld bekommen wie wenn du voll arbeitest? Das kann ich mir fast nicht vorstellen...

Beitrag von cherry19.. - 17.11.10 - 13:24 Uhr

Elternzeit länger nehmen und nach dem Jahr etwas in Teilzeit suchen. Du darfst doch während deiner Elternzeit arbeiten.

Oder aber du sprichst mit deinem AG und sagst, dass du gern wieder nach einem Jahr kommen würdest, jedoch wären die Schichten nicht vereinbar. Vielleicht gibts ne Lösung, die euch beiden gefällt. Manche AG sind echt human ;-) und mit denen kann man reden.

Kündigen würde ich def. gar nicht.

Beitrag von windsbraut69 - 17.11.10 - 13:28 Uhr

???
Woher willst Du denn fast das gleiche Geld bekommen, wenn Du kündigst?

Gruß,

W

Beitrag von windsbraut69 - 17.11.10 - 13:28 Uhr

???
Woher willst Du denn fast das gleiche Geld bekommen, wenn Du kündigst?

Gruß,

W

Beitrag von yvi2111 - 17.11.10 - 17:45 Uhr

hab mich erkundigt und mit dem kindergeld wäre mein arbeitslosengeld fast genauso hoch wie das was ich jetzt verdiene ,
und wenn ich neben der elternzeit arbeiten gehe , wohin mit dem kind und das geld wird ja aufs elterngeld angerechnet

Beitrag von woodgo - 17.11.10 - 18:35 Uhr

Da kümmert man sich vor einer SS drum, nicht erst danach#augen
Du kannst 3 Jahre Elternzeit beantragen und anfangen, Dir ne neue Stelle zu suchen und DANN kündigen. Alles andere wäre schwachsinnig.