"Schaden" mit LKW verursacht - wer kommt auf ??

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Beitrag von eite_80 - 17.11.10 - 13:28 Uhr

Hallo!

Ich hoffe ich finde hier eine Antwort .... bzw hoffe das mir hier jemand eine auf meine Frage geben kann ...

Mein Bruder ist gestern mit seinem LKW (arbeitet bei einer Spedition) gegen einen Zaun beim Rangieren gekommen, jedenfalls ist der Zaun nun beschädigt! Heute morgen lag in Zettel in seinem Fach (auf der Arbeit) das er für den Schaden aufkommen soll ??

Nun frag ich mich; ist das rechtens ? Ich meine die Spedition wird doch eine Haftpflichversicherung für ihre Fahrer haben, oder ?? Und was ist, wenn man ein größerer Schaden passiert...?? Er wird das ja nicht mit Absicht gemacht haben ...

Danke und VLG

Ivonne

Beitrag von vwpassat - 17.11.10 - 13:59 Uhr

Das ist unzulässig, die Risiken auf die AN abzuwälzen.

Der LKW ist haftPFLICHTversichert.

Beitrag von sternschnuppe215 - 17.11.10 - 14:33 Uhr

der LKW muss haftpflichtversichert sein ... das Einzige was ein blöder Arbeitgeber fordern könnte... ist ggf. Selbstbeteiligung oder Ausgleich wegen Höherstufung... viele kündigen die Arbeitnehmer wg sowas ... unmöglich... ich denk, das ist ein Fall für den Anwalt!

Berufsrechtschutz!!!

Beitrag von vwpassat - 17.11.10 - 16:47 Uhr

Ich denke auch, dass hier an nem Anwalt kein Weg vorbeiführen wird.

Es kann und darf nämlich nicht sein, dass ein AG das Risiko auf den AN abwälzt. Ausnahmen gibt es da nur in höheren Positionen.

Beitrag von ich-habe-zwei-davon - 17.11.10 - 17:23 Uhr

eigenes erleben: mein ex-mann musste selbst den geforderten betrag zahlen

Beitrag von vwpassat - 17.11.10 - 17:51 Uhr

Da wäre die Frage, um welche Höhe es geht und was Ihr unternommen habt?

Fahrlässig oder nicht?

Beitrag von ich-habe-zwei-davon - 17.11.10 - 18:06 Uhr

mein ex-mann belieferte auch nachts autohäuser mit neuwaagen und beim rangieren nahm er ein verkehrschild mit.

es stand schräg und ein passant bemerkte den "unfall". mein ex hatte von alledem nichts bemerkt und machte seinen arbeitsablauf ganz normal weiter.

der lkw wurde gemeldet bei der stadt und diese leiteten den vorfall eben auch zur arbeitsstelle.

es war eine komplettsumme von über 1500e die wir alleine tragen mussten,... auf kulanzbasis konnte es mit raten verrechnet werden.

im arbeitsvertrag stand auch drin, das er selbst haftet wenn kratzer oder dergleichen beim auf und abladen der autos entstehen. es war eine art ...summe, die IMMER anteilig 150e betrug und vom gehalt abgezogen wurde,..

ob das alles rechtens ist? frag mich bitte nicht,..bzw. frag mich bitte nicht mehr was er damals alles unternommen hatte wegen dem verkehrsschild-schaden.

ps: er verlies diese firma recht bald,...

Beitrag von vwpassat - 17.11.10 - 18:49 Uhr

Das meine ich ja eben.-

Es ist NICHT rechtens. Viele lassen sich halt einschüchtern und zahlen.

Beitrag von parzifal - 18.11.10 - 09:48 Uhr

Für einfache Fahrlässigkeit haftet der AN nicht (zumindest nicht im Innenverhältnis AG-AN).

Dies kann der AG auch nicht einfach auf den AN vertraglich abwälzen.

Beitrag von parzifal - 18.11.10 - 09:51 Uhr

Es geht wohl weniger um fahrlässig oder nicht, da schon außergewöhnliches hätte vorgefallen sein müssen, damit keine Fahrlässigkeit vorliegt.

Entscheidender ist hier der Grad der Fahrlässigkeit.

Beitrag von seikon - 17.11.10 - 20:03 Uhr

Naja, wenn ihr so blöd wart, selber schuld. Aber das muss ja die TE nicht interessieren.
Das Fahrzeug hat eine Privathaftpflichtversicherung, und die kommt für den Schaden auf. Der Fahrer muss da nichts privat zahlen, denn das zählt zum unternehmerischen Risiko der Spedition. Und wenn der Fahrer da nicht mit Absicht rein gedonnert ist, dann hat er da finanziell nix zu fürchten.

Beitrag von demy - 17.11.10 - 21:09 Uhr

Hallo,
du meinst sicherlich eine Kfz-Haftpflichtversicherung ;-)

Gruß
Demy

Beitrag von seikon - 18.11.10 - 09:31 Uhr

Du Erbsenzähler ;-)

Beitrag von manavgat - 17.11.10 - 19:40 Uhr

Das ist unzulässig.

Außer: er war besoffen oder übermüdet oder mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs.

Gruß

Manavgat

Beitrag von parzifal - 18.11.10 - 08:11 Uhr

Handelt es sich um einen fremden Zaun oder gehörte der Zaunder Spedition?

Für leichte Fahrlässigkeit haftet der AN nicht.

Um das beurteilen zu können, müsstest Du den genauen Unfallhergang schildern.