vielleicht kann mir jemand helfen. und zwar haben mein freund und ich uns am montag getrennt ab wann kann ich mit unterhalt für unsere tochter rechnen...ich brauche das geld dringend,da ich nur teilzeit arbeite 30 stunden und muss ja miete usw zahlen... und wie kann ich ich den kinderfreibetrag auf 1 ändern lassen,das kind lebt ja bei mir und finde er steht mir dann komplett zu... lg petra
unterhalt und kinderfreibetrag...
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Beitrag von patschvogel - 17.11.10 - 15:13 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 17.11.10 - 15:40 Uhr
"das kind lebt ja bei mir und finde er steht mir dann komplett zu... "
Was Du "findest", ist aber nicht relevant.
Meines Wissens geht das nur, wenn er nachweislich keinen Unterhalt zahlt.
Gruß,
W
Beitrag von silbermond65 - 17.11.10 - 15:41 Uhr
Wann du mit Unterhalt rechnen kannst,kann ich dir nicht sagen.Will er denn zahlen? Habt ihr euch über die Höhe geeinigt?
Wenn nicht,dann richte beim JA eine Beistandschaft ein,die kümmern sich um alles.Dort kannst du erstmal auch Unterhaltsvorschuß beantragen (133 Euro im Monat ).
Wenn du mit dem Kind alleine in einem Haushalt wohnst (KEINE weitere Person ab 18 ) kannst du in die Lohnsteuerklasse 2 wechseln.Den ganzen Kinderfreibetrag kannst du dir allerdings nur überschreiben lassen ,wenn der KV keinen Unterhalt zahlt.
Beitrag von woodgo - 17.11.10 - 18:31 Uhr
Hallo,
der Unterhalt muß ja nu erst festgesetzt werden, habt Ihr Euch daurum gekümmert? Oder habt Ihr Euch bereits geeinigt? Ansonsten mußt Du schon mal auf´s Jugendamt gehen und Dich beraten lassen.
Aber Beine hochlegen und warten, daß Geld kommt
ne, das klappt selten!
LG
Beitrag von patschvogel - 17.11.10 - 19:05 Uhr
hi du ich habe ihm heute den brief der anwältin gegeben er muss 425 euro bis zum 1.12.10 zahlen bis der eigentliche unterhalt berechnet ist... ich bekomm den unterhalt rückwirkend für november... und noch eins ich kümmer mich immer um meine sachen... er ist abgehauen und hat uns allein gelassen... lg petra
Beitrag von windsbraut69 - 18.11.10 - 07:40 Uhr
Das Deine Anwältin ihm das schreibt, heißt aber nicht, dass er rechtskräftig diese 425 Euro zahlen muß!
Gruß,
W
Beitrag von woodgo - 18.11.10 - 15:49 Uhr
so sieht es aus
