BaFög und Hartz4

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Beitrag von pinky82 - 17.11.10 - 17:35 Uhr

Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Ich hab mich schon wund-gegoogelt, aber nichts gefunden.
Folgendes:
Mein Freund und ich bekommen beide BaFög, haben einen 3 jährigen Sohn.
Wir haben anteilig Miete wegen meinem Sohn bekommen.
Leider habe ich jetzt keinen Nebenjob mehr.
Bekommen wir noch wenigstens die Miete vorerst bezahlt, bis wieder ein Job in Sicht ist?
Ich habe mal gehört, BaFög und Hartz4 zusammen gibbet nicht.

LG

Beitrag von seikon - 17.11.10 - 17:45 Uhr

Du bekommst dein Bafög. Dein Freund bekommt sein Bafög. Und dein Sohn bekommt seinen Anteil als Sozialgeld. Das heisst 1/3 der Miete und Nebenkosten, sowie seinen Bedarf halt von 215 Euro (wobei Kindergeld ja angerechnet wird).

Wenn das nicht für eure Miete reicht, dann müsst ihr selber zusehen, wo ihr den Rest vom Geld her bekommt.

Beitrag von goldtaube - 17.11.10 - 17:55 Uhr

Da ihr beide in einer durch Bafög förderungsfähigen Ausbildung seid bekommt ihr kein ALG II. Nur euer Sohn bekommt seinen Anteil. Das bleibt auch so, wenn ihr keine Nebenjobs mehr habt. Euch beiden steht kein ALG II zu. Ihr müsst euren Bedarf selber decken.

Beitrag von goldtaube - 17.11.10 - 20:57 Uhr

Es gibt wohl die Möglichkeit einen Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft zu bekommen. Das ist aber auch die einzige Möglichkeit und nur möglich sofern es ungedeckte Kosten der Unterkunft gibt.

Beitrag von tinka85 - 17.11.10 - 19:33 Uhr

Hallo,

ich befinde mich auch in der Ausbildung und erhalte BAB. Auch ich habe keinen Anspruch auf ALG2, mein Mann und meine Kinder bekommen es aber weiterhin. Es fiel mein Regelsatz und 1/4 der Miete und Heizkostenanteil weg. Mit BAB, und Ausbildungsvergütung haben wir jetzt ca 170 EURO mehr als vor Ausbildungsbeginn, und oben drauf halt noch knapp 100 EURO für die Beschäftigung meines Mannes.

Die BAB-Stelle sagte mir, ich könne bei der Arge einen Antrag auf Übernahme für Kosten der Unterkunft stellen. Ich bin dann direkt dahin gefahren und wollte den Antrag stellen. Erst hieß es, es ginge nur für Studenten - aber nach 4 Gesprächen mit unterschiedlichen Mitarbeitern wurde mir dann mitgeteilt, dass es auch für Auszubildende geht. Ich habe den Antrag gestellt aber der wurde abgelehnt, da die Einnahmen schon recht hoch sind.

Zu dem Zeitpunkt allerdings nicht, denn es lag ein Systemfehler vor (bei der Arge). Sie haben meine Gelder ab August abgezogen, aber irgendwie doppelt. Das fiel aber erst auf nachdem jemand Fachkundiges die Bescheide durchgewälzt hat. Ich fand es nämlich höchst merkwürdig, dass jemand der eine Ausbildung macht nun knapp 400 EURO weniger hat als vorher. Jetzt ist alles richtig.

Erkundige dich mal nach dem Antrag. Was bei BAB möglich ist, sollte auch bei Bafög möglich sein.

Liebe Grüße

Beitrag von pinky82 - 17.11.10 - 19:34 Uhr

#danke Werd ich machen.

Beitrag von tanita08 - 18.11.10 - 09:52 Uhr

STOPP!!!!

So ganz stimmt das nicht! Zwar habt Ihr als Studenten mit Bafög-Bezug keinen Anspruch auf "laufende" Leistungen nach dem SGB II, könntet aber ggf. einen Anspruch auf Leistungen nach dem

§ 22 Abs. 7 SGB II (Zuschuss zu den ungedeckten Unterkunftskosten)

haben. Auch hier ist allerdings genau zu prüfen, nach welchem Grundbedarf sich Euer Bafäg-Anspruch ergibt (steht im Bafög-Bescheid)

Wenn das Bafög allerdings Euren Bedarf deckt, sehe ich keine große Chance, da es sich wie gesagt lediglich um einen Zuschuss zu den Unterkunftskosten handelt!

LG