hallo,
ich habe da mal eine frage. wir bekommen in der regel 2 mal im jahr eine nicht im arbeitsvertrag verankerte sonderzahlung "für gute dienste".
ich arbeite nach elternzeit wieder seit 1.6. auf 30 stunden-basis.
ist es richtig, dass ich nun die sonderzahlung auch in höhe von 3/4 bekommen habe wie die restlichen mitarbeiter, die vollzeit arbeiten?
Sondergratifikation bei Teilzeit
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von queeny7929 - 18.11.10 - 10:41 Uhr
Beitrag von tweety12_de - 18.11.10 - 11:23 Uhr
hallo,
woher sollen denn wir das wissen ??? 
schau dir doch mal deinen lohnzettel an, oder frage deinen chef.....
gruß alex
Beitrag von baerchen110403 - 18.11.10 - 15:55 Uhr
Hallo,
das ist doch nahe liegend: 3/4 Stelle = 3/4 der Sonder Zahlung.
Habt Ihre keine Tarifverrag? Da könnte etwas stehen oder im Arbeitsvertrag.
Dachtest Du Du bekommst 100 %?
Grüße Baerchen
Beitrag von gr202 - 18.11.10 - 21:10 Uhr
Ja, das ist richtig, ist bei uns auch so. Als ich noch 20 Stunden gearbeitet habe, habe ich die Hälfte bekommen.
Gruß
GR
Beitrag von machtans - 18.11.10 - 23:49 Uhr
Bei uns werden Sonderzahlungen auch nach den Stunden berechnet. Du leistest halt nur 30 Stunden gute Arbeit während andere 37,5 leisten.
