Mutterschutzgeld - Steuerklassenwechsel

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Beitrag von uschi102 - 18.11.10 - 12:18 Uhr

Unsere Personalabteilung hat hier leider keine Ahnung zu...

Wir haben im Juni die Steuerklassen auf Grund von der Schwangerschaft folgendermaßen aufgeteilt: Ich 3 / mein Mann 5. grund: Mehr Elterngeld.

Ich bin ab dem 04.12.2010 im Mutterschutz und beziehe bis zum 14.03.2011 Mutterschutzgeld.
Wir wollten die Steuerklassen aber zum 01.01.2011 wechseln, Ich: 5, mein Mann 3. Grund: Ich war der Meinung ich brauche ab Mutterschutz keine bessere Steuerklasse mehr.

Jetzt hat mir die Perso aber mitgeteilt, dass wenn ich zum 01.01.2011 Steuerklasse 5 habe, dann wird das Mutterschutzgeld auch dahingehend angepasst und ich bekomme weniger.

Der Steuerberater sagt: Quatsch... das Mutterschaftsgeld bezieht sich auf das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzen 3 Montae und ein Steuerklassenwechsel hat keine Auswirkung.

Hat jemand Erfahrung?

Beitrag von wemauchimmer - 18.11.10 - 12:24 Uhr

Unsere Personalabteilung meinte, es wird der Verdienst der letzten 3 Monate vor dem Mutterschutz genommen und durch 90 geteilt, um einen Tagessatz zu bekommen. Aber ich hab keine Ahnung, ob das gesetzlich so geregelt ist oder ob das jeder Laden wieder anders handhaben kann...

Beitrag von machtans - 18.11.10 - 23:46 Uhr

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?
Normalerweise bekommen Sie netto so viel wie sonst auch. Bei gesetzlich Versicherten zahlt die Krankenkasse bis zu 13 Euro pro Tag. Ihr Arbeitgeber legt den Rest drauf und stockt den Kassen-Betrag auf, bis die Summe Ihrem Durchschnitts-Netto-Verdienst der vergangenen drei Monate entspricht. Erhalten Sie Ihr Geld wöchentlich gilt entsprechend: Es wird aufgestockt, bis Sie den Durchschnittsverdienst der vergangenen 13 Wochen bekommen.

Beitrag von machtans - 18.11.10 - 23:47 Uhr

Also nach dem was du VOR dem Mutterschutz verdient hast.