Hallo,
vielleicht kennt sich ja jemand aus.
Ich habe am 15.01.2009 meine Zwillinge entbunden, befinde mich momentan in Elternzeit und mich würde interessieren ob ich dieses Jahr Weihnachtsgeld bekomme oder nicht. Arbeite im Öffentlichen Dienst und werde nach TV-ÖD bezahlt.
Danke für Antworten
LG Verena
Weihnachtsgeld öffentlicher Dienst 2. Jahr Elternzeit?
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Beitrag von verena1893 - 18.11.10 - 12:21 Uhr
Beitrag von nicolina01 - 18.11.10 - 12:45 Uhr
Weihnachtsgeld setzt voraus, daß man arbeitet und ein Gehalt bezieht. In Elternzeit bekommst du "nur" Elterngeld im ersten Jahr und Kindergeld. Also erhälst du auch kein Weihnachtsgeld.
Beitrag von skm - 18.11.10 - 13:05 Uhr
Hallo,
ich habe meine Tochter 2007 entbunden und habe 2008 wo ich noch in elternzeit war kein W-geld bekommen.
lg skm
Beitrag von susannea - 18.11.10 - 13:22 Uhr
Das stimmt für den öffentlichen Dienst nicht, dort gibt es z.T. noch Weihanchtsgeldzahlungen ohne zu arbeiten.
Beitrag von king.with.deckchair - 18.11.10 - 13:25 Uhr
"Weihnachtsgeld setzt voraus, daß man arbeitet und ein Gehalt bezieht. "
Sie fragte nach der Regelung im TVÖD und nicht "Was denkt man denn am halbgebildeten Mütterstammtisch so darüber?!"
Beitrag von schnecki82 - 18.11.10 - 17:47 Uhr
Hallöchen,
vielleicht darf ich meine Frage gleich auch an Dich stellen? Wäre toll, wenn Du mir dazu eine Antwort bringen könntest. Um Weihnachts- und/oder Urlaubsgeld zu beziehen, musste man bis zum 1.9. angestellt worden sein. Gilt das immernoch? Ich wurde nämlich leider erst am 16.9 angestellt und werde nach BAT bezahlt.
Viele liebe Grüße
Sabine
Beitrag von zwiebelchen1977 - 18.11.10 - 20:26 Uhr
Hallo
Das stimmt nicht. Ich habe im November 2007 entbunden, war 3 Jahre in Elternzeit und habe 2008 auch volles Weihnachtgeld bekommen.
Bianca
Beitrag von king.with.deckchair - 18.11.10 - 13:28 Uhr
Nur im Jahr 2009 stand dir die Jahressonderzahlung zu, 2010 nicht mehr:
"(4) Der Anspruch nach den Absätzen 1 bis 3 vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 haben. Die Verminderung unterbleibt für Kalendermonate,
(...)
c) Inanspruchnahme der Elternzeit nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind geboren ist, wenn am Tag vor Antritt der Elternzeit Entgeltanspruch bestanden hat;(...)"
http://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/1450
Beitrag von susannea - 18.11.10 - 13:31 Uhr
Dir steht nur im Jahr der Geburt WEihnachtsgeld zu wenn du dann nciht arbeitet.
Also hier hast du sicher 2009 Weihanchtsged erhalten (auch wenn du da ja das ganze Jahr nicht gearbeitet hast), aber diese Jahr steht dir keines zu!
Beitrag von zwiebelchen1977 - 18.11.10 - 20:28 Uhr
Hallo
Nein, ich habe auch 2008 noch welches bekommen.Im November 2007 ist mein Sohn geboren.
Bianca
Beitrag von susannea - 18.11.10 - 20:33 Uhr
NAch dem TVöD ist dies falsch, wenn du keine Teilzeitarbeit hattest.
Habe vorhin extra darin nachgeschaut.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 18.11.10 - 21:00 Uhr
Tja, ich habs bekommen. Habe bei uns in der Personalabteilung extra angerufen, weil ich dachte, ers wäre ein vershen.
Nein, war korrekt so. Da ich bis Januar 2008 Mutterschutz hatte, stand es mir zu.
BIanca
