Guten morgen,
angenommen ich bekomme eine Forderung einer Firma (gestern) aus dem Jahr 2007 (Oktober), ist das schon verjährt?
Die Forderung kam jetzt von einer Rechtsanwältin (Mahnung), beginnt jetzt die Frist neu zu laufen?
Danke
Ab wann verjährt eine Rechnung?
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Beitrag von lost.hope - 19.11.10 - 09:34 Uhr
Beitrag von goldie99999 - 19.11.10 - 09:42 Uhr
Die "Rechnung" verjährt idR 3 Jahre nach dem Jahr, in dem die Schuld entstanden ist. In Deinem Beispiel wäre das zum 1.1.2012.
http://www.piloh.de/rechnung-verjaehrung.html
Grüße, Goldie
Beitrag von sonne.hannover - 19.11.10 - 09:51 Uhr
richtiger wäre wohl zum 31.12.2011.....
Beitrag von windsbraut69 - 19.11.10 - 09:53 Uhr
Der 31.12. wäre der letzte Tag, die Verjährung zu verhindern.
LG,
W
Beitrag von goldie99999 - 19.11.10 - 09:56 Uhr
Genau das meine ich 
Und jetzt schlage ich im Duden gleich mal nach, ob "richtiger" grammatikalisch korrekt ist
Beitrag von windsbraut69 - 19.11.10 - 10:09 Uhr
Ich bin skeptisch.
"Richtiger" klingt für mich wie "einzigste" :)
LG,
W
Beitrag von goldie99999 - 19.11.10 - 10:17 Uhr
http://www.stricker-online.de/deutsch/5/deutschbuch/AB_Steigerbarkeit.htm
Ich hasse es...mein Freund sagt auch immer der/die/das "einzigste". Da rollen sich meine Zehennägel hoch.
Jeder hat so seine Schwächen
Beitrag von windsbraut69 - 19.11.10 - 11:41 Uhr
Viel schlimmer ist für mich noch "nach Aldi" oder ein Modeausdruck derzeit im beruflichen Umfeld ist "finalisieren".
Das allein ist ja okay, artet aber bei einigen Spezialisten dann in "endgültig finalisieren" und ähnlichen Unsinn aus, wo sich mir das Nackenfell sträubt.
LG
Beitrag von susannea - 19.11.10 - 10:19 Uhr
Nee, richtiger gibts nicht ;)
Beitrag von goldie99999 - 19.11.10 - 09:55 Uhr
Ja nee... ich meine, der 31.12.2011 ist ja noch innerhalb der Frist- verjährt ist die Rechnung also logischerweise erst am 1.1.2012, gell?
Grüßle!
Beitrag von susannea - 19.11.10 - 10:08 Uhr
Müßte es dann nicht eigentlich der 31.12.2010 sein?!?
Wenn die 2007 entstanden ist die Schuld!
Beitrag von lost.hope - 19.11.10 - 10:11 Uhr
Ja, das dachte ich eigentlich auch?
Beitrag von goldie99999 - 19.11.10 - 10:14 Uhr
Du hast völlig Recht!
Da siehste mal, was Schlafentzug alles anrichten kann... jetzt kann ich nicht mal mehr bis 3 zählen
Beitrag von windsbraut69 - 19.11.10 - 11:43 Uhr
Ist mir genau so wenig aufgefallen wie die 11 hinten :)
Beitrag von sassi31 - 19.11.10 - 14:04 Uhr
31.12.2010 ist korrekt.
Bei einer Rechnung aus 2007 beginnt die Verjährungsfrist 2008 zu laufen. Und zwar mit dem 01.01.2008.
LG
Sassi
Beitrag von susannea - 19.11.10 - 10:09 Uhr
Und nein, die Frist beginnt nicht neu zu laufen, sondern durch das anmahnen ist sie außer Kraft gesetzt!
Beitrag von bezzi - 19.11.10 - 10:58 Uhr
Leider auch falsch !
Eine Mahnung vom Rechtsanwalt hat auf die Verjährung keinen Einfluss. .
Erst die Beantragung eines "GERICHTLICHEN MAHNBESCHEIDES" hemmt die Verjährung, wobei es hierbei ausdrücklich um den ANTRAG geht. Wird der Antrag dieses Jahr noch gestellt, der Mahnbescheid aber erst 2011 zugestellt, ist die Forderung NICHT verjährt.
Beitrag von bezzi - 19.11.10 - 11:04 Uhr
Um Deine Fragen kurz, prezise und KORREKT zu beantworten, halte ich mich kurz:
"angenommen ich bekomme eine Forderung einer Firma (gestern) aus dem Jahr 2007 (Oktober), ist das schon verjährt?"
Nein. Die Forderung ist am 01.01.2011 0:00 Uhr verjährt.
"Die Forderung kam jetzt von einer Rechtsanwältin (Mahnung), beginnt jetzt die Frist neu zu laufen"
Nein. Eine Mahnung vom Rechtsanwalt hat genau wie jede andere Mahnung keinen Einfluss auf die Verjährung.
Lediglich ein gerichtlicher Mahnbescheid hemmt die Frist, wobei hier schon der Antrag reicht.
Da die Sache allerdings schon beim Rechtsanwalt ist, kannst Du davon ausgehen, dass der die Fristen kennt und bis spätestens 31.12.2010 einen solchen Mahnbescheid beantragen wird (wodurch weitere Kosten für Dich entstehen).
Wenn die Forderung also rechtens ist und nachgewiesen werden kann, würde ich lieber sofort zahlen.
Beitrag von bezzi - 19.11.10 - 11:06 Uhr
Aua, das heißt natürlich "präzise"
Beitrag von nobility - 19.11.10 - 11:34 Uhr
Gute Antwort "bezzi", hätte ich nicht besser geben können.
"Wenn die Forderung also rechtens ist und nachgewiesen werden kann, würde ich lieber sofort zahlen."
Oder aber dem Anwalt sofort ein Ratenzahlungsangbot machen, bevor weitere zusätzliche Kosten entstehen.
Beitrag von bezzi - 19.11.10 - 12:01 Uhr
...oder ßo.
Beitrag von landmaus - 19.11.10 - 20:02 Uhr
Hallo,
ich möchte hierzu
*Oder aber dem Anwalt sofort ein Ratenzahlungsangbot machen, bevor weitere zusätzliche Kosten entstehen. *
nur kurz anmerken, dass mit einem solchen Ratenzahlungsangebot die Verjährung wahrscheinlich neu beginnt. Nicht das jetzt jemand auf die Idee kommt, er könnte den Gläubiger ja prima noch hinhalten.
Gruß
die Landmaus
Beitrag von lost.hope - 20.11.10 - 14:34 Uhr
Das wäre meine nächste frage gewesen
Beitrag von sissy1981 - 19.11.10 - 13:31 Uhr
Nein die Frist beginnt nicht neu zu laufen, die Forderung ist noch nicht verjährt, sondern erst Ende des Jahres.
Die Gläubigervertretung wird dich nur nochmal aneschrieben haben um das ganze vll. noch geklärt zu bekommen, bevor Mahn- und danach der Vollstreckungsbescheid beantragt werden.
Ist die Forderung rechtens und wird sie bis zum Ende des Jahres tituliert kann 30 Jahre vollstreckt werden
