unbefristeter aufenthaltserlaubnis und ausland

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Beitrag von gurya - 20.11.10 - 15:56 Uhr

hallo

folgender sachverhalt:
kind(11/12 jahre alt),unbefristete aufenthaltserlaubnis in deutschland,möchte gerne demnächst in ein europäisches land aufs Internat gehen für 5-6 jahre.Eltern bleiben aber in Deutschland.
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1)könnte das kind seine unbefristete aufenthaltserlaubnis für deutschland verlieren?

2)ist es überhaupt möglich für ein kind mit unbefristeter aufenthaltserlaubnis auch ein studenten visum für ein europäisches land zu haben?

Beitrag von fensterputzer - 20.11.10 - 17:41 Uhr

11/12 jährige KINDER können auf keinen Fall ein STUDENTENVisum bekommen denn sie können noch gar nicht studieren!

Beitrag von myimmortal1977 - 20.11.10 - 17:43 Uhr

Warum rufst Du nicht bei der Ausländerbehörde an und fragst nach? Bei uns sind die Sachbearbeiter von der Ausländerbehörde immer super nett und super behilflich!

Wir beschäftigen Au Pairs vornehmlich aus dem nicht europäischen Ausland und die Mädels möchten im Anschluss mit Studium ihre Wege gern in Deutschland weiter gehen. Ich habe nur positive Erfahrungen mit der Ausländerbehörde.

Ich glaube nicht, dass man "schlafende Hunde weckt", wenn man eine rein hypothetische Frage stellt, die ja auch einen wichtigen rechtlichen Hintergrund hat.

So bist Du auf der absolut sicheren Seite!

#winke Janette

Beitrag von kati543 - 20.11.10 - 19:27 Uhr

Welche Nationalität hat denn das Kind?
Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Deutschland bedeutet ja nicht zwangsweise auch eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in anderen EU-Ländern - selbst wenn es nach dem Schengener Abkommen geht.
Demnach geht es hauptsächlich um die Nationalität des Kindes und ob dieses Land eben "Probleme" mit einem Aufenthalt zwecks Bildung haben könnte. Mit Deutschland hat das wenig zu tun.
Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis ist normalerweise nicht an Bedingungen geknüpft - wenn ja, sind die auf dem Aufkleber im Ausweis vermerkt. Also wenn da nichts steht, dann verliert das Kind das nicht.
Der richtige Ansprechpartner ist allerdings auf alle Fälle das Konsulat - je nach Nationalität des Kindes eben.

Beitrag von christinaf - 20.11.10 - 20:46 Uhr

Hallo,

die unbefristete kann man verlieren durch einen längeren Auslandsaufenthalt. Definitiv!Es gibt Ausnahmen und man kann darüber entsprechend nach Antragstellung eine Bescheinigung bekommen, dass der Aufenthalt nicht erlischt. Bist du sicher, dass das Kind eine unbefristete AE hat??? Die gibt es eigentlich erst ab dem 16LJ.

Es ist Kompliziert aber möglich. Daher direkt bei der ABH nachfragen und rechtzeitig beantragen.

Zu2: Einen Aufenthalt für ein anderes Land ist auch grundsätzlich möglich. Darüber kann aber nur das entsprechende Konsulat Auskunft geben.

lg

Christina

Beitrag von gurya - 20.11.10 - 23:31 Uhr

danke für eure antworten! :-D