Hallo ihr Lieben,
ne Bekannte hat mir empfohlen Wohngeld zu beantragen. Gesagt, getan... Ich hab also den Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt. Nun wollen die einen Nachweis der Mietzahlung, was ansich ja kein Problem ist. Wir zahlen ja Miete. Die Miete wird allerdings nicht von meinem Konto bezahlt, sondern vom Konto meines Lebensgefährten. Er kann kein Wohngeld beantragen, da er Bafög bekommt und somit das Wohngeld ausgeschlossen ist. Seit unsere Tochter auf der Welt ist, hat er eine Bafög-Erhöhung von 50 EUR bekommen und sein Bafög ist so ziemlich genau der Betrag, den wir an Miete zahlen. Deswegen haben wir es von Anfang an so gemacht, dass er von seinem Konto die Miete zahlt, danach ist das Konto leer und der ganze Rest, Lebensmittel, Versicherungen etc. geht von meinem Konto ab.
Hat das denn jetzt Auswirkungen auf MEINEN Wohngeldantrag oder sehen die das auch so, dass ich ja trotzdem für die Hälfte der Miete zuständig bin. Ich steh ja schließlich auch mit im Mietvertrag.
Danke für Eure Antworten.
LG
angeleye
Wohngeld
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Beitrag von angeleye1983 - 21.11.10 - 10:16 Uhr
Beitrag von manavgat - 21.11.10 - 10:44 Uhr
Lass Dir von Deinem Vermieter bestätigen, dass Du die Miete bezahlt hast. Sonst gibt das nur bescheuerte Nachfragen.
Gruß
Manavgat
Beitrag von angeleye1983 - 21.11.10 - 10:57 Uhr
bekomm ich dann kein Wohngeld, wenn die Miete vom Konto meines Freundes runterging? Unser Vermieter ist den Großteil des Jahres im Ausland und wird mir die Bescheinigung nicht rechtzeitig schicken können...
Beitrag von manavgat - 21.11.10 - 11:11 Uhr
Ich habe keine Glaskugel. Aber ich hatte mal eine Wohngeldsache, die sich 18! Monate hingezogen hat, weil man mir unterstellte, der Mann mit dem ich damals zusammenlebte, würde für mich aufkommen.
Ich habe - mittels Anwalt - dann das Wohngeld bekommen. Aber in der Zwischenzeit konnte ich den Fensterkitt fressen. die Nachzahlung war damals mehr als 7000 DM.
Gruß
Manavgat
Beitrag von gh1954 - 21.11.10 - 11:21 Uhr
Ich verstehe dein Problem nicht ganz.
Wenn du mit deinem Freund zusammenlebst, werden beide Einkommen zur Berechnung des Wohngeldes herangezogen. Dann ist es doch egal, von welchem Konto die Miete bezahlt wird.
Oder wolltest du das Einkommen deines Freundes außen vor lassen?
Beitrag von angeleye1983 - 21.11.10 - 13:40 Uhr
Ne, ne das hab ich schon alles mit angegeben und auch die entsprechenden Belege (also den Bafög-Bescheid) beigelegt, aber da ja ich Wohngeld beantrage, hatte ich bedenken, dass mir das vielleicht verwehrt wird, da die Miete ja vom Konto meines Freundes abgebucht wird.
Beitrag von angie1975 - 21.11.10 - 22:49 Uhr
Hallo,
also ich habe wohngeld beantragt und das kommt sogar auf das konto von meinem mann und von da aus wird auch die miete gezahlt...
ich hatte keinerlei probleme mit der wohngeldstelle..
lg angela
