ALG 1, Nebenjob und ehrenamtliche Tätigkeit ...

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Beitrag von marinaf - 22.11.10 - 09:19 Uhr

Guten Morgen ihr Lieben,

ich beziehe zur Zeit leider ALG1 habe jetzt aber einen Nebenjob in Aussicht. Es ist aber so, das dort erstmal 175€ monatlich über eine ehrenamtliche Tätigkeit abgerechnet wird, der Rest wird dann über den Minijob abgerechnet. Wie sieht das denn jetzt aus mit dem Freibetrag, der ja bei einem Minijob bei 165€ (glaub ich) liegt und eine ehrenamtliche Tätigkeit ist ja eigentlich anrechnungsfrei.
Hab ich dann die 175€ + die 165€ frei ???
Das ich über gewisse Stunden in der Woche nicht kommen darf weiss ich und das passt auch. Es geht mir nur um den Freibetrag!?!

LG Marina

Beitrag von manavgat - 22.11.10 - 09:28 Uhr

Ohne Deine Frage beantworten zu können, ich finde es zum kotzen, wenn sittenwidrige Löhne kaschiert werden, indem Arbeiter/Angestellte/Minijobber eine Teil der Arbeit "ehrenamtlich" erledigen sollen und würde Dir dringend empfehlen, dies sein zu lassen.

Vermutlich ist das auch noch illegal.

Diese Vorgehensweise bringt außerdem das Ehrenamt in Verruf.

Sag denen: Arbeit gegen Cash.

Wenn das nicht geht, dann lass es.

Gruß

Manavgat

Beitrag von marinaf - 22.11.10 - 09:41 Uhr

Nee nee....völlig falsch verstanden es wird ja bezahlt!!! Es ist nur die Abrechnungsweise von denen weil das ein caritativer AG ist und da ist das völlig normal!!!

Beitrag von sipi - 22.11.10 - 15:46 Uhr

Hi,

ehrenamtliche Arbeit musst DU bei der Agentur für Arbeit angeben, denn ganz so anrechnungsfrei ist es nicht. Es gibt eine Jahresfreigrenze.

Da ich selber ehrenamtlich arbeite, sind es rund 150 euro im Monat, wichtig jedoch, dass Du im Jahr nicht über die Freigrenze hinaus Gelder bekommst.
(habe selber bei der Agentur gearbeitet!).

Viel Glück

Sipi

Beitrag von susannea - 22.11.10 - 22:10 Uhr

Du darfst nicht über 2100 Euro im Jahr kommen fürs Ehrenamt, d.h. es sind genau die 175 Euro moantlich und die sind anrechnungsfrei!