Guten Morgen alle,
vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Wir hatten letzte Woche einen Schaden an unserem neuen Wagen. 
Alles kein Problem da wir Vollkasko versichert sind
. Die Versicherung zahlt nun nur den Nettobetrag und wir die Mehrwertsteuer. Die können wir ja bei der Umsatzsteuer- Voranmeldung wieder gelten machen.
Meine Frage ist nun wie ich das mache, rechne ich dann die Brutto-Rechnung an obwohl die nicht von uns bezahlt wurde? Und wie sieht es mit der Selbstbeteiligung von 150 Euro aus, kann ich die auch geltend machen?
Weiß das hier vielleicht jemand?
Lg Eva
Autoschaden/ Vollkasko über Versicherung. An alle Selbständigen.
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Beitrag von schnuddeline - 22.11.10 - 11:00 Uhr
Beitrag von 1familie - 22.11.10 - 11:42 Uhr
Hallo,
aich wir hatten letzte Woche einen Totalschaden.
Die Versicherung zahlt an die Werkstatt nur den Nettobetrag und ihr müsst die Märchensteuer bezahlen, die könnt ihr dann geltend machen.
Die Selbstbeteiligung allerdings nicht.
Gruss
Beitrag von maischnuppe - 23.11.10 - 10:08 Uhr
Die SB kannst du nicht geltend machen. Du zahlst nur die MWST.
