Wer kennt sich mit Kündigungsfristen aus???

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Beitrag von louis2005 - 22.11.10 - 13:38 Uhr

Gilt bei einer Arbeitnehmer-Kündigung die Frist lt. Vertrag oder Gesetz?

Im Vertrag stehen z.B. 6 Wochen zum Quartalsende; im Gesetz (§ 622 BGB) stehen die 4 Wochen drin ... Kann ich nach der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen? DANKE!!!!

Beitrag von fensterputzer - 22.11.10 - 13:42 Uhr

richtig, Verträge sind ja auch nur Papier und was daraufsteht ist egal.

Ein Rat: Ganz genau überlegen wozu Verträge da sind? Langeweile des AG? Zuviel weißes Papier das rumlag?

Beitrag von louis2005 - 22.11.10 - 13:51 Uhr

Was war das jetzt???

Beitrag von fensterputzer - 22.11.10 - 13:56 Uhr

das war: Duschließt einen Vertrag mit deinem Arbeitgeber und denkst anschließend och das war ja nur Spaß oder wie??

Beitrag von louis2005 - 22.11.10 - 14:00 Uhr

ohje, was hab' ich dir getan?
wenn der arbeitgeber dem arbeitnehmer kündigt, muß er sich auch die gesetzliche und ggfs. die tarifliche kündigungsfrist ansehen. die, die länger ist, muß er nehmen - da kann es auch sein, daß er die gesetzliche nehmen muß. genauso kann ich als arbeitnehmer lt. der tariflichen kündigungfrist kündigen, da spielt die gesetzliche kündigungsfrist auch keine rolle.
ich wußte jetzt nur nicht mehr, ob dies auch für eine arbeitnehmer-kündigung in bezug auf die gesetzliche kündigungsfrist gilt. aber mir wurde schon geholfen - bitte keine Mühe mehr.
IST DAS SOOOO SCHLIMM???? Mensch ...

Beitrag von susannea - 22.11.10 - 22:07 Uhr

Und du schreibst heute ins Forum und weißt auch nicht, warum du dies ohne Wissen tust!

Es gilt die für den AN günstigere Frist. Der AG muss die längere nehmen!

Also ja, der Vertrag ist nciht unbedingt das Papier wert, auf dem er steht!

Beitrag von -kopfsalat- - 22.11.10 - 14:01 Uhr

Das war Fensterputzers Art, dir mitzuteilen, dass deine Frage total beknackt ist.

Gruß
Salat

Beitrag von fensterputzer - 22.11.10 - 14:08 Uhr

genau Köpfchen , da sah ich den Fall von totalem Hirnausfall.

#winke Dirk

Beitrag von mirakulix - 22.11.10 - 21:46 Uhr

#rofl

Beitrag von lady_chainsaw - 22.11.10 - 13:46 Uhr

Hallöchen,

wenn in Deinem Vertrag 6 Wochen zum Quartalsende geregelt sind, dann musst Du Dich daran halten.

Die gesetzliche Frist gilt, wenn z.B. im Vertrag keine Kündigungsfristen stehen oder welche unter den 4 Wochen (weniger als Gesetz darf nicht, mehr aber schon!).

LG

Karen

Beitrag von louis2005 - 22.11.10 - 13:50 Uhr

Vielen Dank!!!

Beitrag von seikon - 22.11.10 - 13:53 Uhr

Generell gilt der Vertrag. Wenn darin nichts explizit geklärt ist, dann gelten die tariflichen bzw. gesetzlichen Bestimmungen.

Wenn sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer eine Frist von 6 Wochen zum Quartalsende haben, dann müssen sich beide daran halten.

Umgehen kannst du die vertraglichen Fristen nur, wenn für den Arbeitgeber kürzere Kündigungsfristen gelten würden als für den Arbeitnehmer. Denn dann würde der Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt und kann dann unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen kündigen.

Beitrag von thea21 - 22.11.10 - 14:16 Uhr

Klar,

such dir einfach das raus, was dir am besten passt.

Wird dein Arbeitgeber schon akzeptieren und dich fröhlich winkend verabschieden.

Im übrigen: Der Arbeitgeber darf sich natürlich andersrum auch das Rosinchen der Kündigungsfrist raussuchen und dich nach seinem Gusto entlassen.

Beitrag von jessik0106083 - 22.11.10 - 14:56 Uhr

hallo,

also bei mir steht im vertrag auch 6 wochen zum quartalsende. das wäre dann der 19.11 gewesen.
meine chefin hat mich gekündigt und ist nach vertrag gegangen.

lg jessica