Gesplittete Auszahlung Elterngeld?

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Beitrag von erdbeertiger - 23.11.10 - 10:53 Uhr

Hallo zusammen,

ich lese hier immer wieder, dass sich Leute das Elterngeld gesplittet auf 2 Jahre auszahlen lassen. Nur ich verstehe überhaupt nicht, was der Vorteil davon ist....
Man kriegt ja nicht mehr Geld, sondern nur die Hälfte pro Monat...
Ist das, damit man länger als ein Jahr zuhause bleiben kann? Wenn ich das vorhätte, hätte ich aber trotzdem das Elterngeld für 1 Jahr genommen, und dann halt jeden Monat die Hälfte zurückgelegt - hätte dann noch ein paar Prozent Zinsen gegeben.

Bei zweijähriger Auszahlung gebe ich doch eigentlich dem Staat ein kostenloses Darlehen, oder nicht?

Also klärt mich auf!

LG

Erdbeertiger

Beitrag von anyca - 23.11.10 - 10:59 Uhr

Hat glaube ich in manchen Fällen noch steuer- oder krankenversicherungstechnische Vorteile ...

Beitrag von kerstini - 23.11.10 - 11:13 Uhr

Wir werdens auf 2 Jahre splitten weil es für uns Steuerlich sehr viel besser kommt. Unsere Beraterin war so freundlich uns das mal auszurechnen.

Außerdem läuft mein AV im MuSchu aus und so bin ich das 2.te Jahr noch kostenlos versichert bevor ich wieder arbeiten gehe.


Kerstin mit #stern Madita & #sternLeo *08.09.09+ und #stern12.SSW u Ida 32.SSW #verliebt

Beitrag von susannea - 23.11.10 - 12:26 Uhr

Es gibt nur zwei sinnvolle Gründe dafür:

1. wenn dadurch die Steuerhöhe insgesamt sinkt
2. wenn man dadurch 2 Jahre kostenfrei Krankenversichert ist!

Beitrag von erdbeertiger - 23.11.10 - 13:34 Uhr

ahh danke - der Progressionsvorbehalt! daran habe ich nicht gedacht! Die KV hängt doch von der Elternzeit ab, nicht vom Elterngeld - oder irre ich mich da?

Beitrag von lisasimpson - 23.11.10 - 14:02 Uhr

wenn du einen arbeitgeber hast, bist du die gesamte elternzeit BEITRAGSFREI krankenversichert, wenn du keinen hast, dann die zeit des Elterngeldbezuges.

ansonsten hast du recht- es ist ein zinsloses dahrlehen an den Staat

lisasimpson

Beitrag von susannea - 23.11.10 - 14:16 Uhr

Die KK hängt bei weiterbestehendem Arbeitsvertrag von der Elternzeit ab, wenn keine Ag vorhanden ist, dann von der Elterngeldauszahlung.