Hallo zusammen,
vielleicht hat ja jemand Ahnung und kann mir da Auskunft geben... ist jetzt aber auch nicht akut 
Ich bekomme ALG2 sowie für beide Kinder Kindergeld, Unterhaltsvorschuss und Wohngeld.
Nun ist von den Kindern ein Überschuss da, das heißt, dass ich durchs Kindergeld ein "Einkommen" von knapp 150€ habe.
Wenn ich jetzt ne geringfügige Beschäftigung/400€-Job annehmen würde, wäre der Freibetrag (100 oder 160€
) mit diesem "Einkommen" dann schon aufgebraucht und ich dürfte nur noch 10% von dem Verdienten behalten?
Lieben Gruß
Sabrina
An Experten: ALG2 und "Einkommen"
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Beitrag von luftundliebe - 23.11.10 - 14:31 Uhr
Beitrag von goldtaube - 23.11.10 - 14:37 Uhr
<<Wenn ich jetzt ne geringfügige Beschäftigung/400€-Job annehmen würde, wäre der Freibetrag (100 oder 160€ ) mit diesem "Einkommen" dann schon aufgebraucht und ich dürfte nur noch 10% von dem Verdienten behalten?
<<
Der Freibetrag ist dadurch noch nicht aufgebraucht. Denn Kindergeld ist kein Erwerbseinkommen. Den Freibetrag gibt es nur auf Erwerbseinkommen.
Im übrigen lautet die Freibtragsregelung 100 Euro + 20 % vom Rest bis 800 Euro + 10 % vom Rest ab 800 Euro bis 1200 bzw. bis 1500 Euro.
Beitrag von king.with.deckchair - 23.11.10 - 17:37 Uhr
Sicherheitshinweis: Die 30,- € Versicherungspauschale die vonsonstigen Einkünften Völljähriger abgesetzt werden, sind in den 100,- € Grundfreibetrag aufs Erwerbseinkommen enthalten.
Bekommt eine Frau z.B. Witwenrente und erhält hier schon die Versicherungspauschale als Freibetrag, reduziert sich der ansonsten für Erwerbseinkommen geltendende Freibetrag um 30,- €.
LG
Ch.
Beitrag von luftundliebe - 23.11.10 - 17:46 Uhr
Ok... auch verstanden... danke
Beitrag von goldtaube - 24.11.10 - 08:59 Uhr
Dank dir für die Korrektur.
Beitrag von luftundliebe - 23.11.10 - 17:40 Uhr
Danke dir
Beitrag von windsbraut69 - 23.11.10 - 14:51 Uhr
Nein, Du darfst Dein komplettes Nettoeinkommen behalten, das nimmt Dir kein Amt weg und beim Minijob beraubt Dich nichtmal das Finanzamt!
Gruß,
W
Beitrag von oberhuhnprillan - 23.11.10 - 16:18 Uhr
Das Kindergeld darf sie auch behalten
Beitrag von thea21 - 23.11.10 - 14:52 Uhr
Kann man überhaupt ALG2 und Wohngeld zusammen erhalten?
Ich dachte das eine schließt das andere aus?
Beitrag von nightwitch - 23.11.10 - 15:04 Uhr
Hallo,
hier heißt es: differenzieren!
Die Kinder bekommen Wohngeld, die Mutter ALGII.
Gruß
Sandra
Beitrag von thea21 - 23.11.10 - 15:08 Uhr
Ah ok, ich dank dir.
Beitrag von nightwitch - 23.11.10 - 15:38 Uhr
Kein Problem 
Hat auch etwas gedauert, bis ich dahinter gestiegen bin 
Gruß
Sandra
