Hallo ihr Lieben,
weil ihr mir gestern so gut weitergeholfen habt
, stell ich heute nochmal ein paar Fragen hinterher
.
Also, meine Tochter wurde am 27.11.2009 geboren. Wir haben und das Elterngeld splitten lassen und erhalten daher 2 Jahre lang ca. 560€.
Jetzt planen wir ein zweites Kind und müssen eben auch an die finanzielle Seite denken.
Angenommen das Kind käme im August 2011 zur Welt, würden ja nur die 4 Monate vor dem ersten Geburtstag meiner Tochter zu dem Elterngeld gerechnet und die Zeit danach zähle ich ja quasi als ohne Einkommen. Daraus würde sich für mich ein monatliches Elterngeld von ca. 450€ (einschließlich Geschwisterbonus) ergeben.
So weit, so gut.
Jetzt ist es so, dass ich nebenbei Nachhilfe gebe und ich ja daher schon Einkommen hätte. Ich frage mich nur, wie ich dies "offiziell" anmelden kann und ob ich oder meine Nachhilfeeltern dadurch irgendwelche Nachteile hätten.
Ach ja, ich verdiene damit so ca. 375€.
Und eine zweite Frage:
Wird mein gesplittetes Elterngeld im Falle der Geburt eines zweiten Kindes trotzdem noch komplett ausgezahlt?
Vielleicht könnt ihr mir nochmal helfen
.
Liebe Grüße
Michelle
Nachhilfe und Elterngeld
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Beitrag von engelchen-123. - 23.11.10 - 21:40 Uhr
Beitrag von cherry19.. - 23.11.10 - 22:55 Uhr
"Angenommen das Kind käme im August 2011 zur Welt, würden ja nur die 4 Monate vor dem ersten Geburtstag meiner Tochter zu dem Elterngeld gerechnet und die Zeit danach zähle ich ja quasi als ohne Einkommen. Daraus würde sich für mich ein monatliches Elterngeld von ca. 450€ (einschließlich Geschwisterbonus) ergeben."
Sorry, aber das kapier ich grad nicht... Was meinst du????? 4 Monate vor dem ersten Geburtstag.... Nee, ich versteh gerade leider nicht, was du meinst.
Wie du das offiziell anmelden kannst???
Normal sollst du jede Tätigkeit, bei der du Geld bekommst, anmelden. Du erhälst Elterngeld. Elterngeld ist eine Entgeltersatzleistung. Sofern du Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit erzielst, wird selbige doch dort mit eingerechnet. Normal musst du soetwas doch melden.
Warum sollten deine Nachhilfeeltern Nachteile erhalten?
Du meldest dein Gewerbe an, du bekommst deren Geld.. Ist doch ganz einfach.
Das Elterngeld steht dir für das Kind zu. Das erhälst du selbstverständlich auch, wenn du ein zweites Kind bekommst. Sofern dein erstes Kind dann unter drei Jahre alt ist, bekommst du zusätzlich noch einen Geschwisterbonus von 75 EUR.
Beitrag von susannea - 23.11.10 - 22:55 Uhr
Klar kannst du das als Selbstständigkeit machen und dann wirds auch angerechnet, nur die genauen Bedingungen, wie das für den Fall ist, kenne ich nicht.
Zur 2. Frage. Ja wird es, da es aber als EInkommen aufs Elterngeld des 2. Kindes angerechnet wird, ist es sinnvoll sich das dann auf einmal vorher auszahlen zu lassen!
