Hallo,
ich habe eine Frage:
Wenn ich Waren ins Ausland verkaufen will, muss ich dann die Mehrwertsteuer ausweisen?? Normalerweise zahlen die, die die Ware einführen ja dann die Mehrwertsteuer an das Zollamt...
Und muss ich dann aus einem Nettopreis einen Bruttopreis machen, nur eben ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer??
Danke und LG
Waren ins Ausland verkaufen?
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Beitrag von durchgaenger - 24.11.10 - 11:45 Uhr
Beitrag von lady_chainsaw - 24.11.10 - 12:13 Uhr
Hallöchen,
Du musst auf der Rechnung den Nettopreis (keine Steuern reinrechnen) angeben.
Zölle und Steuern werden vom Empfänger entsprechend gezahlt.
LG
Karen
Beitrag von durchgaenger - 24.11.10 - 13:27 Uhr
Danke für Deine Antwort.
Aber wie mache ich es dann bei der Umsatzsteueranmeldung?? Da hab ich ja dann Verlust, oder??
LG
Beitrag von tine1503 - 24.11.10 - 14:15 Uhr
Hallo,
um Deine Frage genau beantworten zu können, muss man erst mal wissen, ob Du ins EU-Ausland verkaufst oder ins Drittland.
Beim Verkauf ins EU-Ausland handelt es sich um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung, sofern es sich beim Empfänger ebenfalls um einen Unternehmer handelt und Dir seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorliegt.
Du stellst Deine Rechnung netto mit dem Vermerk, dass es sich um eine stfr. ig-Lieferung handelt und gibst auf der Rechnung Deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an.
Der Empfänger führt dann in seinem Land die Umsatzsteuer ab und hat gleichzeitig den Vorsteuerabzug.
In der Umsatzsteuer-Voranmeldung gibt es ein extra Feld hierzu.
Falls es sich beim Empfänger um eine Privatperson handelt, musst Du die deutsche Umsatzsteuer berechnen.
Bei der Lieferung in ein Drittland handelt es sich um eine nicht steuerbare Ausfuhrlieferung. Also Rechnungsstellung auch netto mit Vermerk.
LG
Beitrag von durchgaenger - 24.11.10 - 18:53 Uhr
Vielen lieben Dank für Deine Antwort.
Das Land wäre die Tschechei, also EU-Land.
LG
