TZ Arbeiten und Elterngeld

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Beitrag von herrlucci - 24.11.10 - 12:14 Uhr

Hallo,

ich beziehe bald Elterngeld und jetzt stellt sich für mich die Frage, ob ich evtl. ab Mai 2011 wieder TZ arbeiten gehen möchte / könnte / sollte...

Ich liebe mein Kind über alles, aber ich vermisse meinen Job wie wahnsinnig (ja, wirklich!) Ich könnte problemlos TZ arbeiten gehen (vom Arbeitgeber aus), wir haben da versch. TZ-Modelle. Außerdem steht das eine Jahr Elternzeit meinem Karrieresprung im Weg, wäre dadurch ein Jahr hintenangestellt, was die Beförderung angeht. Käme ich früher zurück, ginge es auch früher.

Finanziell würde sich das Arbeiten neben dem Elterngeld nicht besonders lohnen. Wann und wie gibt man die TZ-Beschäftigung bei der Elterngeldstelle an oder macht das der Arbeitgeber?

Wie macht Ihr das?

Viele Grüße
Katja

Beitrag von myimmortal1977 - 24.11.10 - 15:38 Uhr

Du bist verpflichtet Änderungen, die Du auf dem EG Bogen ausgefüllt hast, der EG Stelle mitzuteilen.

Hast Du überhaupt eine ausreichende Betreuung für das Kind? Muss ja auch gesichert sein.

Geldtechnisch lohnt sich das Arbeiten während des Bezuges von EG im ersten Jahr kaum. Und dann kämen noch die zusätzlichen Betreuungskosten auf Dich zu....

Ich würde es mir genau durch rechnen, ob es nicht doch in der Endsumme günstiger wäre, das erste Jahr daheim zu bleiben.

LG Janette