Hatte heute früh einen Unfall,
ich fuhr auf der Hauptstrasse, da kam jemand aus der Seitenstr. ohne zu schauen.Mein Auto (BJ1997) ist total hin.
Polizei war da, Zeugen haben wir auch,Unfallgegner hat auch seine Schuld zugegeben, bei Polizei und seiner Versicherung.
Und nun?Rief mich die Versicherung an (Unfallgegner)das ich mir für 2 Wo.einen Leihwagen nehmen darf.
Der Gutachter sagt Totalschaden.
Ich habe das Auto gerade vor 4 Wochen für 1600.-€ gekauft.
Bekomme ich genau das auch ersetzt?Gestern habe ich vollgetankt!
Der Gutachter sagt ,er ermittelt den Restwert und dann mal sehen...?
Kann mich jemand mal aufklären?
Was zahlt die Autoversicherung nach unverschuldetem Unfall?
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Beitrag von nane75 - 24.11.10 - 13:14 Uhr
Beitrag von zwillinge2005 - 24.11.10 - 13:19 Uhr
Hallo,
Du hast Dir hoffentlich einen Anwalt genommen, oder? Wenn Du sicher unschuldig bist wäre das der beste Weg, damit Du den Schaden möglichst gering hälst.
LG, Andrea
Beitrag von nane75 - 24.11.10 - 13:27 Uhr
Nein, habe keine Rechtsschutz.Warum brauche ich einen Anwalt?
Beitrag von seikon - 24.11.10 - 15:11 Uhr
Wenn der Unfallgegener Schuld hat, dann zahlt seine Versicherung den Anwalt den du dir nimmst. Da entstehen dir selber keine Kosten.
Ich rate dir auch zu einem Anwalt, weil der einfach am besten weiss, was dir von der gegnerischen Versicherung zusteht. Wie viel Geld du erwarten kannst usw. Außerdem ist es für dich viel bequemer, weil du dich nicht selber damit rumärgern musst, sondern das macht alles der Anwalt für dich.
Beitrag von tragemama - 24.11.10 - 19:54 Uhr
Weil der weiß, was rauszuholen geht und bei Schuld des Gegners eh von diesem bezahlt werden muss.
Beitrag von wasteline - 24.11.10 - 15:07 Uhr
Den Satz solltest Du bitte mal "übersetzen". Ich verstehe überhaupt nicht was Du damit meinst.
Beitrag von zwillinge2005 - 24.11.10 - 15:31 Uhr
Hallo,
was soll ich übersetzen?
LG, Andrea
Beitrag von parzifal - 25.11.10 - 00:02 Uhr
Weshalb die Einschaltung eines Anwaltes, der die Gesamtkosten des Unfalles ja erhöht, dazu dient den Schaden gering zu halten?
Der Anwalt ist dazu da, die Ansprüche des Geschädigten durchzusetzen.
Letztzlich würde der Schaden bei klarer Schuldfrage ja auch ohne Anwalt reguliert. Es stellt sich dann aber die Frage, ob die Höhe des Ersatzes stimmt und nicht Schadenspositionen "vergessen" werden.
Beitrag von arkti - 24.11.10 - 13:20 Uhr
Die bekommst halt den Restwert.
Warum soltest du den Kaufpreis bekommen?
Wenn du ein Auto für 3000 Euro kaufst was aber nur 500 Euro wert ist hast du Pech.
Beitrag von nane75 - 24.11.10 - 13:26 Uhr
Aber ich hatte es ja gerade einen Monat!
Das kann ja nicht so richtig sein.Der Restwert ist jetzt 400.-€!
Beitrag von windsbraut69 - 24.11.10 - 13:34 Uhr
Nein, erstattet wird der Zeitwert abzüglich Restwert.
Lagen die 1600 Euro deutlich über dem Listenpreis, machst Du Verlust.
Gruß,
W
Beitrag von vwpassat - 24.11.10 - 17:46 Uhr
Da muss ich Dir widersprechen.
Innerhalb eines bestimmten Zeitraumes wird u.U. auch der Kaufpreis zugrunde gelegt.
Genauen Zeitraum kann ich jetzt nicht sagen.
Beitrag von mamavonyannick - 24.11.10 - 17:53 Uhr
Bei Neuwagen! idR bis 6 Monate nach Zulassung bei Totalschaden oder Diebstahl oder mit erweiterter Neuwertentschädigung auf bis zu 24 Monate ab Erstzulassung. Das Fzg der TE war kein Neuwagen. Von daher ist hier nur der Wiederbeschaffungswert interessant.
Beitrag von parzifal - 25.11.10 - 00:06 Uhr
"Warum solltest du den Kaufpreis bekommen? "
Weil das Auto eventuell soviel wert ist? Warum sonst?
Es ist sogar möglich, dass man mehr als den Kaufpreis erhält.
Dein Beispielsfall funktioniert doch in beide Richtungen.
Beitrag von hauke-haien - 24.11.10 - 13:37 Uhr
Hallo,
heute früh erst den Unfall und jetzt war schon der Gutachter dran? Mannomann, die sind aber schnell bei euch!
Der Gutachter hat sicher neben dem Restwert (also dem Wert, den das Auto jetzt nach dem Unfall noch hat) auch den Wiederbeschaffungswert (Kaufpreis eines gleichwertigen Autos nach aktueller Marktlage) bestimmt.
Die gegnerische Versicherung begleicht deinen "Schaden". Das ist zum einen die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert, sowie Nutzungsausfall, Schmerzensgeld (?) und Auslagen für Kommunikation etc. Also alle Aufwändungen die mit dem Schadensereignis im Zusammenhang stehen.
Du solltest also gleich anfangen, darüber eine Liste zu führen.
Einen Anwalt brauchst du i.d.R. nicht, es sei denn, es besteht Uneinigkeit über die Schadenbegleichung. Dann musst du ggf. damit rechnen, die Kosten des Anwalts selbst zu tragen, also abwägen...
LG, H.H.
Beitrag von nane75 - 24.11.10 - 13:41 Uhr
Es ging so schnell,weil der Unfallgegner ein Auto der Stadt war und der Gutachter ist ein Bekannter meines Chefs, der war gerade in der Nähe.Der Wiederbeschaffungswert ist 1700 Euro.
Danke für Deine schnelle, kompetente Antwort!
Beitrag von jennychrischi - 24.11.10 - 13:47 Uhr
Du sagtest, Restwert 400? Wenn ich mich richt erinnere bekommt man Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Würde dann ja 1300 Euro machen. Dazu eventuelles Schmerzensgeld, Ausfälle etc. Also wir sind damals +/- 0 bei weggekommen.
Beitrag von hauke-haien - 24.11.10 - 13:52 Uhr
Ja, der Restwert ist dann noch unsicher.
Das Auto gehört ihr ja weiterhin, somit kann sie versuchen es an einen Schrotthändler zu verkaufen, oder bei ebay als Teilequelle...
Ob sie tatsächlich die 400 dafür bekommt, bleibt fraglich.
Beitrag von ayshe - 24.11.10 - 14:27 Uhr
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Das Auto gehört ihr ja weiterhin, somit kann sie versuchen es an einen Schrotthändler zu verkaufen, oder bei ebay als Teilequelle...
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Hierbei kann es sein, daß die Versicherung den Verkaufspreis abziehen will.
Zumindest war es mal so.
Daher sollte man sehen, was für ein Preis auf der Quittung steht, wenn man ihn an einen Verwerter verkauft, falls der einen nicht selbst darauf aufmerksam macht.
Beitrag von hauke-haien - 24.11.10 - 15:27 Uhr
Das ist so nicht richtig:
Der Gutachter hat den Restwert bestimmt. Akzeptieren beide Seiten die Zahl, so kann sie mit dem Auto machen was sie will. Wenn sie einen findet, kann sie den Wagen auch für 1000 Euro verkaufen 
Die Versicherung hat damit nichts mehr zu tun, denn sie hat ja schon 400 Euro weniger als den Wiederbeschaffungswert bezahlt. Damit kommt sie wahrscheinlich sogar gut weg, denn oft bekommt man nichts mehr für den Wagen und bleibt auf den 400 sitzen.
Beitrag von ayshe - 24.11.10 - 15:54 Uhr
Das ist gut, mag sein, daß es "früher" mal anders war.
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denn sie hat ja schon 400 Euro weniger als den Wiederbeschaffungswert bezahlt. Damit kommt sie wahrscheinlich sogar gut weg, denn oft bekommt man nichts mehr für den Wagen und bleibt auf den 400 sitzen.
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Allerdings.
Bei uns zahlen die Schrottis für Totalschäden meist nicht mehr als 200-300 Euro.
Und dann stellt sich noch die Frage, ob der Automarkt auch wieder einen gleichwertigen wagen für den Preis hergibt.
Allerdings hatte sie ihn erst einen Monat und der Markt sich ja dann nicht großartig geändert.
Mir ging es damals anders, da war der Markt leider echt leergefegt mit gleichartigen Wagen, nichts zu finden für den Preis, in der Preisklasse.
Heute ist es gerade wieder völlig anders.
Beitrag von manavgat - 24.11.10 - 13:54 Uhr
Wenn Du nicht schuld bist, dann nimm Dir umgehend eine Fachanwältin für Verkehrsrecht. Die Kosten hierfür muss dann sowieso die gegnerische Versicherung zahlen.
Ohne anwaltliche Vertretung ziehen die dich - wie jeden anderen Geschädigten - über den Tisch.
Gruß
Manavgat
Beitrag von mamavonyannick - 24.11.10 - 14:09 Uhr
Wie kommst du darauf, dass jeder immer über den Tisch gezogen wird? Wenn klar ist, dass sie keine Schuld hat, dann bekommt sie den Wiederbeschaffungswert abzgl. des Restwertes. Und den Restwert dann von einem Bieter der Restwertbörse. Weiterhin beommt sie einen Leihwagen und Telefonkosten pauschal. WAS bitte soll denn da ein Anwalt noch rausschlagen, wenn - glücklicherweis - kein Personenschaden entstanden ist?
Beitrag von kati543 - 24.11.10 - 14:19 Uhr
Glaube dem Vorposter ruhig, absolut JEDE Versicherung versucht so wenig wie möglich Geld zu zahlen. Deine Ansicht ist absolut naiv.
Beitrag von ayshe - 24.11.10 - 14:24 Uhr
Was den Wagenwert und den Schaden angeht, ist aber der Gutachter ausschlaggebend, nicht die Versicherung.
Und ich habe es immer abgelehnt den Gutachter der Versicherung zu nehmen und habe meinen "eigenen" genommen.
