Huhuuu!
schon wieder eine Frage zum Elterngeld - wär so toll, wenn ihr mir kurz antworten könntet.
Ich werde zwei Jahre in Elternzeit gehen, mein Mann kann beruflich leider nicht in Elternzeit gehen.
Nun werde ich das Elterngeld beantragen. Beantrage ich es gleich ab Geburt meines Kindes? Oder erst ab der Zeit nach dem Mutterschutz? Da ich voll berufstätig war, bekomme ich ja Mutterschaftsgeld bis acht Wochen nach der Geburt. Und für diesen Zeittraum Elterngeld zu beantragen wäre ja unlogisch, weil da ja Arbeitgeber und Krankenkasse für meinen Verdienst aufkommen oder sehe ich da was falsch??
Ganz liebe Grüße durch das Novembergrau!!!
Elterngeld nach Mutterschutz?
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Beitrag von mamamondo - 24.11.10 - 16:02 Uhr
Beitrag von majale1 - 24.11.10 - 16:58 Uhr
Hallo!
Beantragt wird ab dem Zeitpunkt der Geburt,für die Zeit wo du Mutterschaftsgeld bekommst wird das Elterngeld verechnet.Also bekommst du in den ersten 8 Wochen eben 0€ und danach dann Elterngeld.
Wenn du dein EG auf 24 Monate splitten läßt,bekommst du im 2. Jahr dann halt auch in den ersten beiden Monaten nix oder den angerechneten Teil...verstanden??
Elterngeld ist ja eine Lohnersatzleistung,Mutterschaftsgeld auch...also kann man nicht zwei "Ersatzleistungen" haben.
Grüßle
Veronika
Beitrag von mamamondo - 24.11.10 - 18:09 Uhr
DANKE!!!
Beitrag von sonne_1975 - 24.11.10 - 17:08 Uhr
Will nur hinzufügen: die Zeit, in der Mutterschaftsgeld bekommst, wird automatisch als Elterngeldzeit verrechnet. Wenn du es nicht so beantragst, dann kommt dein Antrag zurück und du musst die Zeiten ändern.
Erste 2 Monate sind immer Elterngeldzeit.
LG Alla
Beitrag von mamamondo - 24.11.10 - 18:10 Uhr
DANKE!!
