Hallo,
meine Tochter 18 Jahre, Abiturientin, will mit ihrem Freund, der arbeitet, zusammenziehen. Wir erlauben es, zumal sie in dem Alter eh machen kann was sie möchte.
Nun hat sie Wohngeld und Hartz4 beantragt. Der Freund verdient knapp 1200 Euro ist ja nicht so viel. Sie bekommt ihr Kindergeld.
Jetzt sagten die beim Amt ich müsste Unterhalt zahlen. Ich denke anders, denn sie könnte ja schließlich zu Hause wohnen, hab sie ja nicht rausgeschmissen oder so.
Mein Mann, er ist nicht der leibliche Vater soll ebenso für den Unterhalt heran gezogen werden. Das kann doch nicht sein, oder?
Keine Frage, wenn sie geld braucht sind wir da aber mein Mann doch nicht oder???
LG
Unterhaltspflicht
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Beitrag von mnj74 - 24.11.10 - 16:22 Uhr
Beitrag von fensterputzer - 24.11.10 - 16:30 Uhr
meine Tochter 18 Jahre, Abiturientin, will mit ihrem Freund, der arbeitet, zusammenziehen
Klar kann sie mit ihm zusammenziehen wenn sie es denn finanzieren können.
Jetzt sagten die beim Amt ich müsste Unterhalt zahlen
Blödsinn das wäre nur der Fall das ein Zusammenleben von Tochter und dir absolut unmöglich wäre. Abgesehen davon geht das Einkommen deines Mannes , da er nicht der leibliche oder Adoptivvater ist gar nichts an.
Achso, deine Tochter und ihr Freund bilden eine BG, ihnen steht also 2x311€ plus angemessene Miete und NK zu+ Heizung also so rund 1100,--€ er hat 1200,-- also ist nix mit Kohle von der Arge
. evtl. können die beiden Wohngeld beantragen.
Beitrag von hermina - 24.11.10 - 19:31 Uhr
Und das Kindergeld auch noch als plus. Also Einkommen keine 1200 sondern 1384 Euro.
Beitrag von manavgat - 24.11.10 - 18:58 Uhr
Mein Mann, er ist nicht der leibliche Vater soll ebenso für den Unterhalt heran gezogen werden.
Das! geht nicht.
Aber wenn sie nicht zu hause wohnen will, dann muss sie kucken, wie sie das finanziert. Du müsstest nicht mal das Kindergeld rausrücken. Da Du aber einverstanden warst, gibst Du ihr halt das und vielleicht noch die ersparten Aufwendungen.
Gruß
Manavgat
Beitrag von elsa345 - 25.11.10 - 08:47 Uhr
Das ist definitiv falsch.
Das Mädchen ist 18 und kann sogar das KiG selbst beantragen und dann wird ihr das auf ihr Konto überwiesen. Die Mutter hat nämlich KEIN Anrecht darauf, wenn das Kind nicht bei ihr lebt. Also handelt es sich keinesfalls um eine großzügige, freiwillige Gabe der Mutter.
Und ja, die TE ist dem Kind ggü. unterhaltspflichtig, denn sie befindet sich noch in der Ausbildung! Genau wie der leibliche Vater! Warum sollte bitte der Steuerzahler für den Lebensunterhalt des Kindes aufkommen? Jeder unterhaltspflichtige Vater (oder Mutter) muß Unterhalt bis zur abgeschlossenen Berufsausbildung des Kindes zahlen. Genauso verhält es sich auch hier.
Gruß
Beitrag von manavgat - 25.11.10 - 09:54 Uhr
Du liegst falsch.
Die Mutter ist nicht verpflichtet, ein Kind zu unterhalten, welche schlicht keine Lust hat "zuhause" zu wohnen.
Die Allgemeinheit muss allerdings auch nicht zahlen. Heißt: entweder das gute Kind jobbt oder geht zurück zu Mami.
Gruß
Manavgat
Beitrag von hauke-haien - 25.11.10 - 11:36 Uhr
Das Kindergeld kann das Mädchen nur dann beantragen, wenn die Eltern ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen.
Das tun sie aber, denn sie bieten ihr ja an zuhause zu wohnen mit freier Kost und Logis!
Also besteht weiterhin ein Anspruch der Mutter und des Vaters, informier dich mal!
Das sie es weiterreicht ist einfach nur nett von ihr 
LG, H.H.
Beitrag von mnj74 - 25.11.10 - 13:32 Uhr
Danke für eure Antworten,
ich wollte hier keinen Streit entfachen.
Das Kindergeld bekommt sie, steht ihr ja auch zu. Der leibliche Vater hat nie Unterhalt gezahlt.
Meine Frage war ja nur, ob mein Ehemann verpflichtet ist ihr Unterhalt zu zahlen. Da die Dame bei Wohngeldamt bzw. Landkreis dies sagte.
