Hallo,
kann mein Partner einen Freibetrag für mich auf seiner Lohnsteurkarte eintragen lassen? Er kann mich ja von der Steuer absetzen, da ich durch meine Elternzeit einen Einkommensverlust habe. Sonst würden wir ja evtl. dem Staat ein zinsloses Darlehen geben.
Wie hoch kann dieser etwa Freibetrag sein?
Elterngeld ca. 800-850,00 €
Einkommen vor Schwangerschaft 1214,00 €
LG, Sandra
Freibetrag eintragen lassen? Lebensgefährtin Elternzeit
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Beitrag von tortenliesel - 24.11.10 - 16:59 Uhr
Beitrag von sonne_1975 - 24.11.10 - 17:23 Uhr
Meinst du das jetzt wirklich ernst?
Beitrag von smartysandra - 24.11.10 - 18:53 Uhr
eintragen kann er nix, so lange ihr nicht verheiratet seid. ihr werdet steuerlich als 2 ledige betrachtet!
Beitrag von tortenliesel - 24.11.10 - 22:02 Uhr
Naja, das stimmt so ganz nicht mit dem als zwei Ledige. Nach §33 a EStG kann mein Lebensgefährte mich als "außergewöhnliche Belastung - Betreuungsunterhalt" absetzen. Jetzt stellt sich nur die Frage, ob dies bereits monatlich geschehen kann oder wirklich erst am Ende des Jahres.
Es handelt sich monatlich um einen Mindestbetrag in Höhe von 300,00 €, ich würde jetzt noch von meinem ursprünglichen Gehalt das Elterngeld abziehen, zzgl. den Freibetrag Elterngeld 300,00 € und komme etwa auf 415,00 €, also auf etwa 715,00 € (inklusive Freibetrag EG).
Naja, werd morgen wohl mal meine Freundin beim Finanzamt hier am Ort befragen und dann mal berichten.
LG, Sandra
Beitrag von nakiki - 24.11.10 - 19:09 Uhr
Hallo!
Einen Freibetrag eintragen lassen geht nicht. Er kann bei der Steuererklärung die Anlage Unterhalt ausfüllen und für dich fiktiven Unterhalt absetzten. Dein Einkommen wird jedoch angerechnet. Da du 800 Euro an Elterngeld bekommst, wird er demnach für dich nichts geltend machen können.
Gruß nakiki
Beitrag von tortenliesel - 24.11.10 - 22:06 Uhr
Hi,
Du hattest mir doch auf meinen letzten Beitrag wegen Hochzeit und Steuerklasse und so geantwortet, dass mein Freund Unterhalt geltend machen könne. Wieso meinst Du, dass dies jetzt nicht der Fall ist? Ich habe etwa 800-850 € EG inkl. Geschwisterbonus zzgl. KG (wird ja eigentlich dem Kind zugerechnet) und sonst nur UHV. Einen Einkommensverlust habe ich ja definitiv.
LG, Sandra
Beitrag von nakiki - 25.11.10 - 09:06 Uhr
Hallo!
Es geht ja nicht darum einen Lohnausgleich zu schaffen. Sondern Unterhalt den er dir schuldet steuerlich geltend zu machen.
Er kann pauschal (also ohne Nachweis) bis zu 8.004 Euro im Jahr geltend machen.
Dein Einkommen wird jedoch dagegen gerechnet. Da du 800 Euro im Monat an EG erhälst, bekommst du mehr als er hypothetisch für dich zahlt.
Da ich nicht genau weiß, ob hier auch der Sockelbetrag anrechnungsfrei ist, würde ich es versuchen, aber es kann sein, dass dabei nicht viel herauskommt.
Außerdem wird auch noch die Opferfreigrenze berücksichtig. Wenn dein Partner ein geringes Einkommen hat, dann werden auch nicht die vollen 8.004 Euro berücksichtigt.
Dein Partner kann dir nur soviel Unterhalt zahlen, wie er sich leisten kann. Wenn ihr euch trennen würdet, müsste er ja auch nicht den kompletten Einkommensverlust tragen.
Hier nochmal ein Link http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/steuererklaerung+anlage+unterhalt.htm
Gruß nakiki
Beitrag von tortenliesel - 25.11.10 - 12:05 Uhr
Danke!
Beitrag von hauke-haien - 25.11.10 - 11:31 Uhr
"Er kann mich ja von der Steuer absetzen"
Bis du eine außergewöhnliche Belastung?
Beitrag von tortenliesel - 25.11.10 - 12:06 Uhr
Naja, ich hoffe doch nur im steuerlichen Sinne!!
