vorgehen?
Ich hab´s geschafft. Trotz Schwangerschaft kann ich wieder bei meinem alten Arbeitgeber anfangen
So entkomme ich endlich meinem wahnsinnigen neuen Chef (hatte schon zwei Mal hier geschrieben). Bin noch in der Probezeit. Also Kündigungsfrist von 2 Wochen zu jedem Zeitpunkt möglich. Habe nun vor, morgen zu kündigen (bin heute und morgen wegen Erkrankung meines Kindes zu Hause und treffe mich morgen mit meinem alten Chef). Kann ich dann rein schreiben, dass ich kündige und dass er bitte meine 6 Tage Urlaub, die ich erworben habe, verrechnen soll? Ich will natürlich auf keinen Fall mehr dort arbeiten. Oder seht ihr irgendwelche Schwierigkeiten auf mich zukommen? Personal ist genug da und ich habe einen stinknormalen Bürojob.
Ich will kündigen-aber nächste Woche schon neuen Job anfangen. Wie...
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Beitrag von derhimmelmusswarten - 25.11.10 - 12:14 Uhr
Beitrag von parzifal - 25.11.10 - 13:14 Uhr
Ich sehe jedenfalls keine nennenswerten Schwierigkeiten, wenn Du es so machst wie vorgeschlagen. Nenne noch der fairnesshalber den letzten Tag an dem Du zur Arbeit erscheinen wirst.
Selbst wenn Deine Berechnungen falsch sein sollten wird/kann sich allenfalls um ein paar Tage Lohn gestritten werden.
Beitrag von windsbraut69 - 25.11.10 - 14:08 Uhr
Du kannst die Entnahme des Urlaubs in den letzten Arbeitstagen zwar schriftlich in der Kündigung beantragen, der AG muß Dir diesen aber nicht gewähren!
Gruß,
W
Beitrag von parzifal - 25.11.10 - 17:19 Uhr
Was für den praktischen Fall aber irrelevant sein dürfte.
Dann muss der AG eben die Fehlzeiten (des selbstgenommenen Urlaubs) mit den ausstehenden Urlaub verrechnen.
Mehr oder weniger ein Nullsummenspiel.
Beitrag von windsbraut69 - 26.11.10 - 11:28 Uhr
Es besteht zusätzlich die theoretische Möglichkeit, dass der AG Schadenersatzansprüche durchzusetzen versucht.
Beitrag von parzifal - 26.11.10 - 14:49 Uhr
In der Rechtstheorie sicher richtig.
In der Praxis aber sehr selten, da der AG einen konkreten Schaden nachweisen muss. Und dies gestaltet sich häufig sehr schwierig.
Im vorliegenden Fall ist ein Schaden aber ausgeschlossen.
Es gibt laut Sachverhalt ausreichend Arbeitskräfte.
