Lohnfortzahlung bei Krankheit, wenn nur nach Stunden bezahlt?

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Beitrag von sternchen1000 - 25.11.10 - 18:03 Uhr

Hallo,

also mein Mann ist als Fahrlehrer in einer Fahrschule angestellt. Er wird nur nach erbrachten Stunden bezahlt, es gibt keinen Grundlohn. Einen Vertrag hat er auch nicht (Arbeiten auf Handschlag ist in der Branche üblich, ein Vertrag soll aber noch folgen).

Wie ist denn das nun, wenn er doch mal wegen Krankheit ausfällt. Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf irgendeine Lohnzahlung, oder wäre das dann eben ein "verlorener" Tag?

Danke

Melanie

Beitrag von kati543 - 25.11.10 - 18:13 Uhr

Er ist richtig angestellt - also er arbeitet legal, hat seine Lohnsteuerkarte abgegeben und der Chef zahlt Beiträge an alle Versicherungen, oder?

Beitrag von sternchen1000 - 25.11.10 - 18:17 Uhr

Ja völlig legal, mit Abrechnung, auf der Steuer- und Sozialabgaben ausgewiesen sind...

Beitrag von birti - 25.11.10 - 18:29 Uhr

Wenn er angestellt ist, wird ja sicherlich eine wöchentliche Arbeitszeit vereinbart sein, bzw. es hat sich eine herauskristallisiert. Und diese Stundenanzahl wird dann als Lohnfortzahlung abgerechnet.

b.

Beitrag von sternchen1000 - 25.11.10 - 19:15 Uhr

Danke, klingt logisch....

LG Melanie

Beitrag von knutschka - 25.11.10 - 21:17 Uhr

Hallo,

es klingt, als hätte dein Mann einen Honorarvertrag. Er bietet seine Dienste sozusagen auf selbständiger Basis an und wird dafür entlohnt. Sollte dies der Fall sein, wird auch nur die tatsächlich erbrachte Leistung bezahlt. Ist dein Mann also krank, bekommt er keinen Lohn und ist im schlimmsten Fall wohl auch schadenersatzpflichtig seinem AG gegenüber, wenn diesem durch seine Erkrankung Verdienstausfall entsteht.

Allerdings möchte ich betonen, dass ich Laie auf diesem Gebiet bin und mein Wissen nur vom Hören-Sagen aus dem näheren Umfeld habe.

LG Berna

Beitrag von manavgat - 25.11.10 - 21:25 Uhr

Arbeitet er auf Honorarbasis, oder zahlt der AG Sozialabgaben?

Gruß

manavgat