Hallo,
habe heute durch meinen AG erfahren, dass er mich regredieren wird.
Den Dienstwagen möchte er auch zurück haben. Wir haben damals bei der Vertragsänderung den DW aufgeführt.
Zukünftig soll ich die Position des stellvertr. NLL übernehmen.
1. Frage: Welche Mglk. hat der AG?
2. Frage: Kann er mir tatsächlich den DW wegnehmen?
LG Nicole
Dienstwagen wegnehmen?
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Beitrag von donatchen81 - 25.11.10 - 22:00 Uhr
Beitrag von bi_di - 26.11.10 - 07:13 Uhr
Ich vermute mal, es wird wieder zu einer Vertragsänderung kommen, also Änderungskündigung (so Du keinen befristeten Vertrag hast).
Was dann in diesem Vertrag drinsteht, ist - wie immer - Verhandlungssache. Eben auch der Dienstwagen.
Wie gut Deine Position ist, hängt davon ab, warum Du zurückgestuft wirst.
Unterschreibst Du die Änderungskündigung nicht, kann Dich Dein AG u.U. auch ganz normal kündigen, wenn Du nämlich den Anforderungen der jetzigen Stelle nicht gewachsen bist. Damit wird er vermutlich durchkommen, denn er bietet Dir ja eine andere Stelle an.
Grüsse
BiDi
Beitrag von manavgat - 26.11.10 - 12:18 Uhr
Du brauchst eine Anwältin!
Gruß
Manavgat
Beitrag von hauke-haien - 26.11.10 - 15:48 Uhr
Ein fähiger Anwalt wäre auch nicht schlecht :-P
Beitrag von manavgat - 26.11.10 - 17:09 Uhr
in den weiblichen Berufsbezeichnungen sind die männlichen Vertreter implizit enthalten...

Gruß
Manavgat
Beitrag von donatchen81 - 27.11.10 - 07:21 Uhr
Hi, was willst Du mir damit genau sagen?
Beitrag von manavgat - 27.11.10 - 11:45 Uhr
wenn ich weibliche Berufsbezeichnungen verwende, wer ich immer kritisiert. Wenn männliche Berufbezeichnungen verwendet werden, dann geht man davon aus, dass die weiblichen Vertreter implizit darin enthalten sind.
Ich drehe den Spieß jetzt rum und grüße alle Arzthelfer, Kindergärtner, Bäckereifachverkäufer, Putzmänner usw.
Gruß
Manavgat
PS: die Antwort war für den ollen Macho Hauke
Beitrag von hauke-haien - 29.11.10 - 12:13 Uhr
So, wie du immer nur die weiblichen Berufsbezeichnungen schreibst, ist es einfach nur provokativ!
Deshalb ist es von Zeit zu Zeit nötig, auch die männlichen Vertreter der Zunft zu nennen. Außerdem ist ein "fähiger Anwalt" in jedem Fall besser als nur eine "Anwältin", wo die ja impizit die die unfähigen gleich mit einbezogen und die Hauptqualifkation auf das Geschlecht bezogen hast.
Die neutrale Schreibweise wäre: Anwält_Innen
Ich grüße hier noch alle Geburtshelfer, Tupper-Berater, Gleichstellungsbeauftragen (m), Messe-Hosten (lt. Wikipedia richtig) bzw. die, die es werden wollen, aber nicht dürfen 

H.H.
P.S. Ok, Tupper-Berater ist wohl noch der am ehesten zu erreichende Beruf von den genannten...
