Dienstwagen wegnehmen?

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Beitrag von donatchen81 - 25.11.10 - 22:00 Uhr

Hallo,

habe heute durch meinen AG erfahren, dass er mich regredieren wird.

Den Dienstwagen möchte er auch zurück haben. Wir haben damals bei der Vertragsänderung den DW aufgeführt.
Zukünftig soll ich die Position des stellvertr. NLL übernehmen.

1. Frage: Welche Mglk. hat der AG?
2. Frage: Kann er mir tatsächlich den DW wegnehmen?

LG Nicole

Beitrag von bi_di - 26.11.10 - 07:13 Uhr

Ich vermute mal, es wird wieder zu einer Vertragsänderung kommen, also Änderungskündigung (so Du keinen befristeten Vertrag hast).

Was dann in diesem Vertrag drinsteht, ist - wie immer - Verhandlungssache. Eben auch der Dienstwagen.
Wie gut Deine Position ist, hängt davon ab, warum Du zurückgestuft wirst.

Unterschreibst Du die Änderungskündigung nicht, kann Dich Dein AG u.U. auch ganz normal kündigen, wenn Du nämlich den Anforderungen der jetzigen Stelle nicht gewachsen bist. Damit wird er vermutlich durchkommen, denn er bietet Dir ja eine andere Stelle an.

Grüsse
BiDi

Beitrag von manavgat - 26.11.10 - 12:18 Uhr

Du brauchst eine Anwältin!

Gruß

Manavgat

Beitrag von hauke-haien - 26.11.10 - 15:48 Uhr

Ein fähiger Anwalt wäre auch nicht schlecht :-P

Beitrag von manavgat - 26.11.10 - 17:09 Uhr

in den weiblichen Berufsbezeichnungen sind die männlichen Vertreter implizit enthalten...

#herzlich

Gruß

Manavgat

Beitrag von donatchen81 - 27.11.10 - 07:21 Uhr

Hi, was willst Du mir damit genau sagen?

Beitrag von manavgat - 27.11.10 - 11:45 Uhr

wenn ich weibliche Berufsbezeichnungen verwende, wer ich immer kritisiert. Wenn männliche Berufbezeichnungen verwendet werden, dann geht man davon aus, dass die weiblichen Vertreter implizit darin enthalten sind.

Ich drehe den Spieß jetzt rum und grüße alle Arzthelfer, Kindergärtner, Bäckereifachverkäufer, Putzmänner usw.

Gruß

Manavgat

PS: die Antwort war für den ollen Macho Hauke

Beitrag von hauke-haien - 29.11.10 - 12:13 Uhr

So, wie du immer nur die weiblichen Berufsbezeichnungen schreibst, ist es einfach nur provokativ!
Deshalb ist es von Zeit zu Zeit nötig, auch die männlichen Vertreter der Zunft zu nennen. Außerdem ist ein "fähiger Anwalt" in jedem Fall besser als nur eine "Anwältin", wo die ja impizit die die unfähigen gleich mit einbezogen und die Hauptqualifkation auf das Geschlecht bezogen hast.

Die neutrale Schreibweise wäre: Anwält_Innen


Ich grüße hier noch alle Geburtshelfer, Tupper-Berater, Gleichstellungsbeauftragen (m), Messe-Hosten (lt. Wikipedia richtig) bzw. die, die es werden wollen, aber nicht dürfen ;-)



#winke

H.H.


P.S. Ok, Tupper-Berater ist wohl noch der am ehesten zu erreichende Beruf von den genannten... ;-)