hallo,
meine tochter ist am 12.11.10 geboren. ab wann muss ich elternzeit beantragen?
ich glaub die frist ist abgelaufen, oder? man muss ja min 7 wochen vorher beantragen! wie kann ich das in meinen fall lösen?
ich würde gern 2 jahre zu hause bleiben. ein jahr mit elterngeld und das zweite dann mit landeserziehungsgeld und zuverdienst beim ag! wie kann ich das für den ag formulieren und welche daten muss ich eintragen?
hab einen unbefristeten vertrag! antrag würde am mo 29.11. von mir verschickt werden, dann muss ich ab 17.01.2011 elternzeit beantragen oder? und das dann für zwei jahre also bis zum 17.01.2013??? erster arbeitstag 18.01.2013? wie formulier ich das mit dem zuverdienst bzw meine bereitwilligkeit wieder in den beruf einzusteigen, für ein paar stunden wöchentlich ab dem ersten lebensjahr?
DANKEEEEE!!!!!!!!!!!!!!!!!!
ich danke schonmal!
anett
elternzeit
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Beitrag von ani_78 - 26.11.10 - 11:02 Uhr
Beitrag von zwiebelchen1977 - 26.11.10 - 11:06 Uhr
Hallo
Nun, du bist mit der Frist drüber. Antrag muss 1 Woche nach der Geburt gestellt werden.
Wenn du Pech hast und der Ag es ablehnt, must du nach den 8 Wochen Mutterschutz wieder arbeiten gehen.
Und wenn du 2 Jahre Elternzeit beantragen würdest, wäre dein 1 Arbeitstag der 2 Geburtstag deines Kindes, also der 12.11.2012.
Und ob du Landeserziehungsgeld erhältst, hängt doch von euren Einkünften ab.
Bianca
Beitrag von susannea - 26.11.10 - 13:08 Uhr
Das stimmt nicht so allgemein, ob sie mit der Frist drüber ist hängt davon ab, wann ihr Mutterschutz endet!
Es muss 7 Wochen vor Beginn angemeldet werden, dass kann aber z.B. auch erst 5 Wochen nach der Geburt sein!
Beitrag von susannea - 26.11.10 - 13:10 Uhr
Wann war denn der voraussichtliche Entbindungstermin, also wann endet dein Mutterschutz?
Und warum hast du den Antrag evtl. nicht rechtzetig gestellt.
Es gitb die Möglichkeit nämlich mit wichtigem Grund auch mit kürzerer Frist zu beantragen und evtl. ist die Frist ja noch gar nicht vorbei, dass kann man nur mit der Antwort der obenen gestellten Fragen sagen!
Zwei Jahre sind übrigens in der Regel am 2. Geburtstag des Kindes um.
