Ich würde mich gerne abmelden beim Job Center nur geht das so einfach und fragen die mich dann wieso,weshalb,warum
und wie mus ich mich abmelden schriftlich oder telefonisch
und wie macht man es dann mit den Gez Gebühren?
Wann am besten abmelden Job Center,denn mein bescheid läuft ja bis April?
Da mein Freund genug verdient und wir zusammen ziehen möchten,würde ich gerne so schnell wie möglich mich abmelden.

Lg Sandra
Kann ich mich einfach abmelden Job Center Alg2
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von truli - 26.11.10 - 12:31 Uhr
Beitrag von silbermond65 - 26.11.10 - 13:21 Uhr
Wenn du kein ALG" mehr brauchst ,kannst du dich doch einfach abmelden dort.
Gib an,ab wann ihr zusammen wohnt und gut ist,denke ich.
und wie macht man es dann mit den Gez Gebühren?
Die bezahlt man dann.
Beitrag von truli - 26.11.10 - 13:51 Uhr
Ja,klar bezahle ich die,nur habe ich ja schon diesen Zettel,das es bis April bewilligt ist hingeschickt und mus ich dem Job Center auch sagen warum ich mich abmelde bzw.reicht es telefonisch?Danke Lg
Beitrag von silbermond65 - 26.11.10 - 14:23 Uhr
nur habe ich ja schon diesen Zettel,das es bis April bewilligt ist hingeschickt
Zur GEZ meinst du? Da würd ich gar nichts machen.Du ziehst doch mit deinem Freund zusammen und er wird doch sicher GEZ bazahlen.
Einmal pro Haushalt /Familie reicht doch.
Ich denke,warum du dich beim Amt abmeldest wird die nicht interessieren.
Ruf einfach mal an und frag nach.
Beitrag von ziva2008 - 26.11.10 - 14:23 Uhr
Hallo, du kannst dich immer und zu jeder Zeit SCHRIFTLICH (wegen der Unterschrift) abmelden bzw. auf Leistungen verzichten. Es fragt keiner wieso, weshalb, warum, weil es, sorry ist nicht böse gemeint- nicht falsch verstehen, einfach keinen interssiert.... Álle ALG-II-Behörden handeln im Interesse der Steuerzahler und deshalb wird dir keiner Fragen stellen oder weiter Leistungen aufdrängeln 
Du bekommst dann nen Aufhebungsbescheid wegen eigener Abmeldung und gut. Falls die Zahlungen dann schon raus sind oder du mitten im Monat verzichtest, musst du eben das ALG II erstatten, was zu viel war...
Die GEZ- Befreiung hast ja demnach schon, also zahlst du ab Abmeldung freiwillig eben, Befreiung hin oder her....
LG
Beitrag von kleine1983 - 26.11.10 - 14:34 Uhr
Einfach einen Brief an die Arge schreiben und erklären, dass du mit sofortiger Wirkung keine Leistungen mehr erhalten möchtest...
SOLCHE SACHEN IMMER SCHRIFTLICH MACHEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Und das gleiche bei der GEZ. Nur da sagen, dass du ab dem xx.xx.xxxx nicht mehr im Leistungsbezug bist und ab sofort GEZ Gebühren zahlen willst...
LG
Beitrag von zwillinge2005 - 26.11.10 - 14:35 Uhr
Hallo Sandra,
wer zahlt dann Deine Krankenversicherung? Und Deine Kinder?
Willst Du denn weiter Hilfe bei der Jobsuche?
LG, Andrea
Beitrag von dropsi_2 - 26.11.10 - 17:43 Uhr
Hallo,
hier in der Stadt ist das schon so, dass man begründen muss, wovon man denn zukünftig leben möchte.
In unserem Fall war es damals so, dass wir wegen Arbeitsaufnahme raus wollten. Eine Abmeldung geht auch recht schmerzfrei, aber dann mussten wir den Arbeitsvertrag vorzeigen und die Kontoauszüge der letzten drei Monate usw.
Und dann irgendwann kommt noch mal ein Abschlussbericht. Es wird dann überprüft, ob nicht nicht im Bezug auch nur ein Euro zu unrecht geflossen ist, falls ja: Rückzahlung, logisch.....
Kann also durchaus sein, dass Du einen Grund angeben musst, der Rest? Keine Ahnung ob das überall gleich ist.
Alles Gute
Beitrag von truli - 26.11.10 - 20:14 Uhr
Vielen Dank Euch allen Lg Sandra
Beitrag von hoehni17 - 26.11.10 - 20:22 Uhr
Dann biste nicht mehr krankenversichert!
Beitrag von jiny84 - 28.11.10 - 11:04 Uhr
ALs ich damals mit meinem Mann zusammen gezogen bin musste ich seine abrechnungen einreichen,so haben sie neu berechnet und halt dann festgestellt,das kein bedarf mehr vorhanden ist.
