Hallo,
leider komm ich mit googeln und Gesetz nicht weiter. Bitte um Hilfe!
Frage:
AN ist in Elternzeit, geht aber TZ zu einem anderen AG (eigener ermöglicht keine TZ). Dieser (TZ) kündigt sie nun. Hat AN Anspruch auf ALGI? Wenn ja, wonach berechnet sich dieses? Nach Haupt-AG oder dem letzten Beschäftigungsverhältnis (TZ)? Gehalt TZ lag deutlich über dem Gehalt VZ.
Danke
Elternzeit, Teilzeit bei fremden AG, Kündigung, ALG I
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Beitrag von karamalz - 26.11.10 - 17:02 Uhr
Beitrag von susannea - 26.11.10 - 18:53 Uhr
Ja, er hat Anspruch auf ALGI.
Wonach es sich berechnet hängt davon ab, wielange er schon in Elternzeit ist.
Einkommen in Elternzeit darf nicht berücksichtigt werden, wenn aber keine 12 Monate zur Berechnung in den letzten 24 Monaten zusammenkommen, dann muss fiktiv berechnet werden!
Beitrag von karamalz - 26.11.10 - 19:00 Uhr
Danke für deine kompetente und flotte Antwort.
Wieso bleibt das Einkommen der TZ unbeachtet? Dafür wurde ja auch der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung entrichtet. EZ seit 09/09. Welche Daten werden für die fiktive Berechung herangezogen? Kann ich das irgendwo nachlesen? Sorry, das ich nochmal nachfrage.
Beitrag von susannea - 26.11.10 - 19:14 Uhr
Weil du ja mit Teilzeit weniger verdient hast, als mit Vollzeit und da du ja Aufgrund von Kindererziehung reduziert gearbeitet hast, wird dann eben entweder dein Vollzeitgehalt vorher genommen oder wenn das zu lange her ist nach einem fiktiven Vollzeitgehalt, deiner Qualifikation entsprechend berechnet.
Natürlich wird das dann nachher auf die Stunden, die du nun nur zur Verfügung stehst runter gerechnet, aber das wird trotzdem mehr sein, als wenn gleich mit Teilzeit gerechnet werden würde.
Ich erhalte damit z.Z. mehr ALGI als ich bekommen würde, wenn ich Teilzeit arbeiten würde.
Beitrag von karamalz - 26.11.10 - 19:49 Uhr
Ich nerv nochmal, aber der Verdienst der TZ war wesentlich höher, als der in VZ. Zählt das nichts? AN war zwischendrin länger krank (Ellenbogenfraktur) Krankengeld wurde auch nach dem Verdienst TZ berechnet.
Danke nochmal, arbeitest du auf dem Amt oder Erfahrung?
Beitrag von susannea - 26.11.10 - 19:54 Uhr
Wenn du nicht angibst, dass die wegen Kindererziehung nicht berücksichtigt werden sollen die Reduzierten Einkommen, dann werden sie natürlich auch berücksichtigt.
Wobei ich mir einfach nicht vorstellen kann, dass du in Teilzeit so überdurchschnittlich bezahlt wirst, dass die fiktive Berechnung geringer wäre ;)
Beitrag von susannea - 26.11.10 - 19:56 Uhr
Das das Krankengeld so berechnet wird ist klar, habe gerade nachgeguckt, dein Kind ist 18 Monate, dann müsste fiktiv berechnet werden.
Die Frage ist ja, auf was für Stellen bewirbst du dich und was hast du dafür für Qualifikationen.
Sind die so schlecht, dass du fiktiv (also nach Durchschnitt der üblich ist bei dem Job und der Ausbildung) so schlecht dastehst.
