Hallo zusammen!
Wir sitzen hier gerade in kleiner Runde zusammen und sind auf das Thema Urlaubsanspruch während der Mutterschutzzeit gekommen.
Folgendes:
Die Elternezeit für Kind I ging vom 5.1.07 bis zum 4.1.10. Das zweite Kind wurde am 23.1.10 geboren. Also gut 3 Jahre später und ein Teil des Mutterschutzes lag nicht mehr in der Elternzeit von Kind I - wofür auch vom AG der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt wurde.
Besteht Urlaubsanspruch für die Zeit vom 5.1.10 bis zum Ende des Mutterschutzes von Kind II (21.3.10)?
Vielleicht kann uns ja jemand helfen?! 
LG,
Becca
Urlaubsanspruch f. erneuten Mutterschutz nach 1. Elternzeit?
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Beitrag von becca78 - 26.11.10 - 22:38 Uhr
Beitrag von lisasimpson - 26.11.10 - 22:41 Uhr
ich kann dir keine rechtsicherer auskunft geben, aber warum sollte denn kein urlaubsanspruch bestehen?
wenn der mutterschutz außerhalb der elternzeit anerkannt wurde (durch zahlung), dann sind ja alle anderen forderungen unstrittig, die der mutterschutz ansonsten beinhaltet (incl. urlaubsanspruch), oder?!
aber ich würde einfach beim ag nachfragen,
wnn das für den eh selbstverständlich ist, dann ist ja alles paletti, wenn nicht, einfach mal nachfragen beim (hm, wer ist dafür zuständig- gewerbeaufsichtsamt?)
lisasimpson
Beitrag von becca78 - 26.11.10 - 23:07 Uhr
Vielen Dank! Wir vermuteten das auch - aber bisher konnten wir für diese Konstellation im www irgendwie nichts finden.
Beitrag von susannea - 26.11.10 - 22:57 Uhr
Ja klar, das sind ja Beschäftigungszeiten, es besteht Urlaubsanspruch für Januar, Februar und März 2010!
Also 1/4 des Jahresurlaubes.
Beitrag von becca78 - 26.11.10 - 23:06 Uhr
aha
Danke dir!
Angenommen, es würde noch ein weiteres Kind kommen (auch wieder, wenn die Elternzeit rum wäre und direkt in den Mutterschutz überginge): Dürfte der Urlaub dann nach dem Ende der Elternzeit von Kind II und des Mutterschutzes von Kind III erst noch genommen werden und dann die Elternzeit für Kind III begonnen werden? (ohje, entwas verworren geschrieben...
)
Beitrag von sonne_1975 - 26.11.10 - 23:32 Uhr
Wenn du den Urlaub dann nimmst, wird es auf Elterngeld angerechnet, weil du dann Einkommen hast (Urlaub wird ja bezahlt).
Beitrag von susannea - 26.11.10 - 23:46 Uhr
Ja, darf er.
Evtl. ist es günstig ihn zwischendurch noch nehmen zu können, denn manchmal liegen ja zwischen Elternzeitende und Mutterschutzbeginn einige Tage, da bietet es sich dann an, den nehmen zu können.
Allerdings muss eben immer der AG gefragt werden und der muss zustimmen, zwischen Elternzeit und Mutterschutz tut er das aber sicher ;)
Beitrag von tweety12_de - 27.11.10 - 08:03 Uhr
hallo,
ich hab urlaub bekommen für 12 wochen
gruß alex
Beitrag von susannea - 27.11.10 - 09:20 Uhr
DAs ist dann definitiv zu wenig, denn Mutterschutz ist ja mindestens 14 Wochen ;)
Außerdem muss man das andersrum betrachten, der AG darf nur für volle Moante Elternzeit kürzen, sobald ein tag außerhalb der Elternzeit liegt im Monat, (also z.B. Elternzeit geht bis 3.), muss er für dne Monat den vollen Urlaubsanspruch geben.
Beitrag von tweety12_de - 27.11.10 - 09:23 Uhr
dann waren es 14 wochen bei mir war es der komplette muschu.
Beitrag von susannea - 27.11.10 - 09:40 Uhr
Wie gesagt, auch das ist zu wenig, dann müssten die Wochen ja genau die Moante füllen.
Du hast jedenfalls mehr als 14 Wochen Urlaubsanspruch, mindestens für 4 Monate, meist für 5!
