Also heute kam der bescheid das das ALg2 abgelehnt wurde.
Es zählen in die BG 2 Erwachsene und 2 Kinder unter 6 Jahren.Wohnraum Thüringen.Mein mann hat ein Einkommen von 1020 Euro ALG1 und eben die 364 Euro Kindergeld, Miete ist 550 Euro Warm, das Elterngeld wird ja im November und Dezember nicht mit eingerechnet.Ab januar dann schon.
Laut ALG2 Rechner müßten wir 250 Euro bekommen, aber laut den schreiben heute: Wegfall der Hilfebedürftigkeit kein anspruch.
Ich komme nicht recht mit.
Wenn dann müßte ich ja Kinderzuschlag beantragen können, der rechner bringt mir allerdings das wir ein zu geringes einkommen haben und ALG2 beantragen sollen.
Viell hab ich einen denkfehler und einer von euch kann mich aufklären.
Danke schonmal
ALG 2 antrag abgelehnt, helft mir mal kurz
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Beitrag von peg83 - 27.11.10 - 17:54 Uhr
Beitrag von goldtaube - 27.11.10 - 18:19 Uhr
Auf die Rechner im Netz kann man nicht bauen. Sie berücksichtigen nicht alles.
Wieviel Elterngeld bekommst du denn? Mehr als den Sockelbetrag?
Sind in den 550 Euro schon die Heizkosten drin?
Beitrag von goldtaube - 27.11.10 - 18:22 Uhr
Ach so, und was steht als Ablehnungsgrund drin?
Beitrag von peg83 - 27.11.10 - 18:32 Uhr
ich bekomme den sockelbetrag, als ablehnung steht das das Alg 1 und das kindergeld von meiner tochter mit eingerechnet wurde.
mehr nicht.
Die 300 euro elterngeld sind ja noch anrechnungsfrei. Im oktober haben wir geld bekommen da war mein mann noch arbeiten und hatte ein gehallt von 1200 und da wurde ja noch ein freibetrag mit eingerechnet von 270 euro da er was verdient.
naja ich werde am montag früh im amt aufschlagen und hoffen das sie mich ran nehmen.
bis jetzt haben die rechner immer halbwegs gestimmt viell 20-30 euro unterschied. aber doch keine 240 euro unterschied
Beitrag von pink-pearl - 27.11.10 - 19:16 Uhr
Da du keine Angaben über die Heizkosten gemacht hast, hier dein Ergebniss ohne:
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-ergebnis.html
Stimmt doch!
Beitrag von pink-pearl - 27.11.10 - 19:20 Uhr
ach jetzt hat er das Ergebniss nicht übernommen...
Es waren ohne Heizkosten ca 1250 Euro und ihr habt ca 1400 also stimmt es ja... erstrecht wenn ab Januar noch 300 Euro "Einkommen" mit eingerechnet werden können.
Beitrag von pink-pearl - 27.11.10 - 20:15 Uhr
Ich hab mich total vertan:
1020 Euro Alg 1
300 Euro Elterngeld
368 Euro Kindergeld
ähm warum solltet ihr dann Anspruch auf Alg 2 haben?
Beitrag von peg83 - 27.11.10 - 20:24 Uhr
weil ja den monat das Elterngeld nicht mit reingerechnet wird erst ab januar oder.
Wohngeld mußte ich ja auch beantragen vom amt aus.Aber da liegt kein bescheid vor weil ich ja den alg2 bescheid noch nicht hatte.
So sind es 1020 Euro plus die 364 Euro kindergeld.
Das Elterngeld habe ich ja noch nicht da warte ich auf die auszahlung bzw ist es in Berechnung.
die Miete beträgt kalt 400 plus 150 Nebenkosten.
aber warum spuckt mir dann der rechner 240 Euro aus???
Beitrag von josie-lein - 27.11.10 - 20:25 Uhr
Wir brauchten zum beantragen keinen ALG Bescheid !
Beitrag von peg83 - 27.11.10 - 21:54 Uhr
bei mir kam ein schreiben der Wohngeldstelle zurück das sie den ALg 2 bescheid brauchen, viell weil ich angegebn hatte das es beantragt ist. weiß ich auch nicht genau. kann auch nicht mehr sagen als das was mir zugeschickt wird.
lg
Beitrag von josie-lein - 27.11.10 - 19:22 Uhr
Vielleicht solltest du versuchen Wohngeld zu beantragen?
Wenn Wohngeld und Kinderzuschlag euch aus dem ALG 2 Bezug "retten", dann bekommst du das auch !
Beitrag von gr202 - 27.11.10 - 21:17 Uhr
Schrei mal Deinen Beitrag bei www.tacheles-sozialhilfe.de, dort kennen die Leute sich aus und können Dir berechnen, ob Euch ALG II zusteht.
Gruß
GR
Beitrag von supermutti8 - 27.11.10 - 23:15 Uhr
euer Bedarf wäre : 2 erw.+2 ki = 1077€ zzgl. Miete 550€ warm
Gesamtbedarf: 1620€
gegengerechnet werden: Kindergeld: 368€ + ALG1 1020€ = 1388€
1620€
-1388€
--------------
232€
ab Januar habt ihr dann kein Anspruch mehr auf ALG2, dafür aber auf jeden Fall auf Wohngeld...
Beitrag von peg83 - 28.11.10 - 08:18 Uhr
das ab januar kein anspruch mehr besteht ist klar ich hoffe ja auch da smein Mann so schnell wie möglich wieder arbeit bekommt. Und hoffe am Dienstag schonmal auf eine zusage.
Ich werde am monatg gleich einspruch einlegen persönlich und den berechnungsbogen will ich auch sehen , denn sie haben mit sicherheit das Elterngeld gegengerechnet denk ich mal.Wohngeld ist ja beantragt aber die haben die fehlenden Unterlagen auch montag zur hand.
Sollte am montag bei der Arge nichts rum kommen, leg ich gleich einen Antrag beim Sozialgericht mit ein, nur kostet das den Staat dann auch wegen einer Falschberechnung. mal sehen was sie sagen.
danke für die antworten
Beitrag von supermutti8 - 28.11.10 - 17:08 Uhr
ist es denn wirklich der Bescheid von Nov./Dez? denn die arge verschickt jetzt schon Bescheide, nach "neuen Richtlinien" ..die eigentlich noch nicht mal fest ebschlossen sind
..das dürfen die aber auch noch gar nicht...
ansonsten erstmal Widerspruch einlegen, erst wenn dieser bearbeitet ist -dann kannste Klage beim Sozialgericht einlegen ...leider ne ziemlich andauernde Sache, bei meiner Freundin hat es nun 3 Jahre gedauert...hat aber recht bekommen
