Entgeltnachweise beim Elterngeldantrag

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Beitrag von emma-2011 - 28.11.10 - 18:20 Uhr

Hallo

Muss ich für den Elterngeldantrag die letzten 12 Gehaltsabrechnungen einreichen oder kann ich auch von der Personalabteilung mir bescheinigen lassen, wie viel Nettoeinkommen ich in den vergangenen Monaten hatte?

Ich bin ab dem 17. Dez. in Mutterschutz. Die Abrechnung für November gibt es jetzt am 1.12.
Das Geld bzw. das einkommen wird mit einbezogen oder?
Aber wahrscheinlich nicht das Weihnachtsgeld welches wir mit der jetzigen Auszahlung bekommen?
Also der Nettobetrag is so ca. 400€ mehr als die Monate zuvor.

Danke für Hilfe u Tipps :-)

emma

Beitrag von smartysandra - 28.11.10 - 19:14 Uhr

nein, weihnachtsgeld wird draußen gelassen. du mußt deine abrechnungen in kopie beifügen!
lg sandra

Beitrag von zwiebelchen1977 - 28.11.10 - 19:27 Uhr

Hallo

Ich habe mir von der Personalabteilung die letzten 12 Gehälter bescheinigen lassen, das hat der Elterngeldstelle gereicht.

Bianca

Beitrag von susannea - 28.11.10 - 21:43 Uhr

Du kannst dir aussuchen, ob die Bescheinigung des AG oder deine Einkommensnachweise.
Ja, November zählt, aber wohl ohne Weihnachtsgeld.

Beitrag von emma-2011 - 28.11.10 - 22:25 Uhr

oh das is ja schade :-( naja.. wäre ja auch fast zu schön gewesen *seufz*

Beitrag von susannea - 28.11.10 - 22:51 Uhr

Wenn du es eh weiter machst, dann macht es keinerlei UNterschied, ob es angerechnet wird oder nicht, denn dann wirds ja auch nach der Geburt wieder angerechnet und somit eh nur das Elterngeld aus der Differenz berechnet ;)