Hallo, mir platzt gerade der Kragen...
Wir haben in das Haus meiner Mutter ein neues Fenster für 2000 Euro einbauen lassen. Re wurde direkt beglichen. Leider läuft das Schiebeelement nicht richtig perfekt. Jetzt war 4 Wochen nach Einbau der Techniker da, hat das Element überprüft und meint er kann nichts feststellen, es würde aber wenn es noch häufiger bewegt wird sicher bald leichter laufen. 2 Tage später habe ich jetzt für diese Überprüfung eine Rechnung erhalten... SORRY für mich ist dies Kundenservice.
Gerade habe ich mit dem Geschäftsführer telfoniert, er hat einfach aufgelegt im Gespräch und danach durfte ich nicht mehr durchgestellt werden. Ich war sachlich und nicht unverschämt!!!
Weiteres Problem man hat die Rechnung einfach auf meine Mutter ausgestellt, obwohl wir Auftraggeber für das Fenster sind. Also auch noch falsch!!!!
Wer kann mir rechtlich etwas an die Hand geben damit ich mich wehren kann. Aus meiner Sicht ist das nicht nur Service, es gibt doch sowas wie Nachbesserung und Gewährleistung. Wer kennt sich aus?
Gruß und dank vorab
Dunki
Rechnung für Serviceleistung nach Neueinbau eines Fensters... was tun?
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Beitrag von dunki - 29.11.10 - 09:20 Uhr
Beitrag von nick71 - 29.11.10 - 09:43 Uhr
"SORRY für mich ist dies Kundenservice."
Das kann man so nicht sehen.
"es gibt doch sowas wie Nachbesserung und Gewährleistung."
Wenn wir davon ausgehen, dass das Fenster tatsächlich keinen Defekt hat, greift hier die Garantie bzw. die Gewährleistung nicht...ergo ist auch die Rechnung gerechtfertigt.
Eine Möglichkeit wäre, beim Hersteller (!!!) anzurufen und dort nachzufragen, ob es üblich ist, dass das Schiebeelement anfangs nicht richtig läuft. Sollte man euch das bestätigen, werdet ihr die Rechnung zahlen müssen.
Ihr könnt die Angelegenheit aber auch gleich an einen Anwalt übergeben.
"Weiteres Problem man hat die Rechnung einfach auf meine Mutter ausgestellt, obwohl wir Auftraggeber für das Fenster sind."
Anrufen und darum bitten, dass die Rechnung auf euch ausgestellt wird...
Beitrag von peterpanter - 30.11.10 - 09:52 Uhr
Hi,
die Meinung von Nick71 kann ich nicht teilen.
Wenn das Schiebeelement nicht korrekt funktioniert ist dies ein Defekt/Mangel, ob das nach 100mal öffnen besser wird oder nicht ist absolut unerheblich!!
Zumal Du es vorher a) nicht gesagt bekommen hast und b) das dies wirklich so ist nicht bewiesen ist.
Wenn der Handwerker nicht bereit ist dies am Telefon zu klären mach es schriftlich.
grüßle
peter
Beitrag von vwpassat - 30.11.10 - 10:09 Uhr
Ich denke mal, Ihr seid evtl. zu pingelig.
Ich hab auch sojemanden in der Bakanntschaft. Dem kann es keiner recht machen.
Und wenn ein Geschäftsführer mitten im Gespräch auflegt, dann ist er vorher beleidigt/genötigt wurden.
Beitrag von dunki - 03.12.10 - 07:21 Uhr
Ich würde ehr sagen als Geschäftsführer am falschen Platz. Da ich berufsbedingt täglich mit Leuten auf Geschäftsführungsebene kommuniziere bin ich ziemlich sicher in der Lage dies auf angemessene Art und Weise zu tun.
