Seid gegrüßt!
Meine Freundin und ich haben die Möglichkeit in ein günstiges Haus zur Miete zu ziehen. Es sind 90 qm für 400 Euro warm.
Dort hätten wir meine Schwiegereltern die auf das Kind aufpassen könnten und einen Platz im Kindergarten wäre auch schneller zur Verfügung als hier wo wir jetzt wohnen.
Hier bezahlen wir für unsere 70 qm-Wohnung 50 Euro mehr Miete.
Nun zur Frage:
Könnten wir da eine Genehmigung bekommen? So könnte meine Freundin ja eher wieder arbeiten gehen, da die Betreuung besser gesichert ist.
Wie ist das wenn wir ohne Genehmigung umziehen? Ist ja ein anderer Landkreis, sogar ein anderes Bundesland.
Ich hab im Netz zwei Aussagen gefunden - einmal, dass die Miete in der Höhe der vorigen Wohnung genehmigt wird. Wär ja toll, die neue ist ja billiger.
Die andere Aussage war, dass wir dann ganz normal nach diesem KdU bezahlt werden - also bis 75 qm, so und so viel pro qm nach der Angemessenheit die für den Ort gilt.
Umzugskosten & Co wollen wir garnicht haben, das wäre also kein Problem.
Kann mir jemand sagen wie es sich nun verhält?
Danke und Grüße!
Umzug in anderen LK - ARGE - ohne Genehmigung/Erlaubnis möglich?
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Beitrag von roland.deschain - 29.11.10 - 10:42 Uhr
Beitrag von firneregiel - 29.11.10 - 10:45 Uhr
Hallöchen,
ich würde einfach mal bei der Arge anrufen und nachfragen 
LG
firne
Beitrag von ppg - 29.11.10 - 11:14 Uhr
Euer Problem ist nicht die Miete sondern die Heizkosten. Ein ´Haus kostet deutlich mehr an Heizung, als eine Wohnung. Und wenn ihr für das Haus jetzt nur 400 € warm zahlt , wird wohl eine sehr heftige Nachzahlung auf Euch zukommen, die dann nicht übernommen werden wird.
Umziehen könnt ihr immer ohne Genehmigung. Dann werden aber auch keine Renovierungs - und Umzugskosten übernommen
Ute
Beitrag von hexlein77 - 29.11.10 - 13:02 Uhr
Hallo,
hab mal was für dich rausgesucht! Lies dir das mal durch!
http://hartz.info/index.php?topic=24.0
http://hartz.info/index.php?topic=15.0
Beitrag von goldtaube - 29.11.10 - 13:42 Uhr
Ohne Genehmigung umziehen geht. Aber: Ihr bekommt die angemessenen Kosten der Unterkunft, allerdings maximal in der Höhe der alten Kosten der Unterkunft.
Beitrag von roland.deschain - 29.11.10 - 16:55 Uhr
Ich danke euch für eure Antworten, das klingt alles gut
